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Mahnschreiben

Mahnschreiben

Ein Mahnschreiben ist eine schriftliche Zahlungsaufforderung an einen Schuldner, eine fällige Forderung zu begleichen. Oft ist es Teil einer Mahnung, kann aber auch als separates Schreiben erfolgen. Ziel ist es, den Schuldner klar und nachweisbar auf den Zahlungsverzug hinzuweisen – und eine letzte Chance zur Zahlung einzuräumen, bevor weitere Schritte wie ein Mahnverfahren oder Inkasso eingeleitet werden.

Im Geschäftsalltag ist das Mahnschreiben ein wichtiger Bestandteil des Mahnlaufs und wird von vielen Unternehmen regelmäßig genutzt, um offene Rechnungen zeitnah einzutreiben.

Rechtliche Anforderungen

Es gibt keine festen gesetzlichen Vorgaben zum Aufbau eines Mahnschreibens. Dennoch sollten Sie einige Punkte beachten – besonders, wenn Sie eine Mahngebühr geltend machen möchten:

  • Mahnkosten dürfen grundsätzlich nur in der Höhe verlangt werden, in der dem Gläubiger tatsächlich ein Verzugsschaden entstanden ist.
  • Die Höhe muss angemessen sein – in der Praxis bewegen sich Mahnkosten häufig in einem Bereich von etwa 2,50 € bis 5,00 €, abhängig von den tatsächlich entstandenen Kosten.
  • Zwischen Mahnungen wird häufig ein angemessener zeitlicher Abstand eingehalten (z. B. 7–14 Tage), gesetzlich vorgeschrieben ist dies jedoch nicht.
  • Eine klar definierte Zahlungsfrist (z. B. „Zahlbar innerhalb von 10 Tagen“).

Werden unangemessen hohe Mahnkosten verlangt, können diese rechtlich angreifbar sein.

Inhalt eines Mahnschreibens

Ein professionelles Mahnschreiben sollte mindestens Folgendes enthalten:

  1. Angaben zur Forderung – Rechnungsnummer, Datum, Betrag.
  2. Hinweis auf Zahlungsverzug – inklusive ursprünglicher Fälligkeit.
  3. Neue Fristsetzung – mit konkretem Zahlungsdatum.
  4. Auflistung von Mahngebühren oder Verzugszinsen (falls geltend gemacht).
  5. Zahlungsinformationen – Bankverbindung oder andere Zahlungsmöglichkeiten.

Das Mahnschreiben kann sowohl per Post als auch digital (z. B. per E-Mail) verschickt werden – entscheidend ist, dass der Schuldner die Zahlungsaufforderung erhält.

Mahngebühr – Option, kein Muss

Ein Mahnschreiben muss nicht zwingend eine Gebühr enthalten. Die Mahngebühr ist eine Option für Gläubiger, um den Verwaltungsaufwand auszugleichen. Selbst ohne Gebühr kann das Schreiben als Grundlage für ein späteres gerichtliches Mahnverfahren dienen.

Beispielhafter Ablauf mit Mahnschreiben im Mahnlauf

  • Tag 1 nach Fälligkeit: Freundliche Zahlungserinnerung ohne Gebühr.
  • Tag 10: Erste Mahnung inkl. Mahnschreiben mit Gebühr.
  • Tag 20: Zweite Mahnung mit Mahnschreiben und Gebühr.
  • Tag 30: Letzte Mahnung mit Mahnschreiben, Gebühr und Hinweis auf Inkasso oder gerichtliches Mahnverfahren.

Ein klar definierter interner Prozess sorgt für Effizienz und reduziert Zahlungsausfälle.

Fazit

Das Mahnschreiben ist mehr als nur eine Erinnerung – es ist ein strategisches Werkzeug im Forderungsmanagement. In Verbindung mit einer klaren Mahnung, einem gut strukturierten Mahnlauf und der Option, ein Mahnverfahren einzuleiten, wird es zu einem effektiven Mittel, um Liquidität zu sichern.


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