Skip to main content
Zahlungsdatum

Zahlungsdatum

Das Zahlungsdatum ist der Tag, an dem ein Kunde oder Schuldner eine Rechnung tatsächlich begleicht.

Oft wird irrtümlich angenommen, dass „Zahlungsdatum“ und „Zahlungsfrist“ dieselbe rechtliche Bedeutung haben, aber das ist nicht korrekt. Die Zahlungsfrist ist das Datum, an dem die Rechnung spätestens fällig ist, während das Zahlungsdatum den Tag bezeichnet, an dem der Kunde die Zahlung tatsächlich ausführt.

Zwar können Zahlungsdatum und Zahlungsfrist identisch sein, aber rechtlich handelt es sich um zwei unterschiedliche Begriffe.

Das Zahlungsdatum kann variieren

Es ist wichtig zu beachten, dass das Zahlungsdatum vom tatsächlichen Zahlungseingang abweichen kann. Wenn Schuldner und Gläubiger unterschiedliche Banken haben, wird der Betrag meist erst am nächsten Bankarbeitstag gutgeschrieben. Daher kann es sein, dass die Zahlung erst ein bis zwei Werktage nach der Überweisung des Kunden auf dem Konto des Gläubigers verbucht wird.

Aus diesem Grund empfehlen wir als Inkassounternehmen, einige Werktage nach Ablauf der Zahlungsfrist zu warten, bevor Sie Maßnahmen wie Mahnungen, Erinnerungen oder Inkassoschreiben versenden.

Zahlungsdatum und fristgerechte Zahlung

In der deutschen Rechtslage gilt eine Zahlung als fristgerecht, wenn sie spätestens am Tag der Fälligkeit vom Konto des Käufers (Schuldners) abgebucht wird und die Gutschrift auf dem Konto des Verkäufers (Gläubigers) unmittelbar bevorsteht.

Mit anderen Worten: Die Zahlung gilt als fristgerecht, wenn der Käufer die Zahlung am letzten Fälligkeitstag getätigt hat, selbst wenn der Betrag dem Konto des Gläubigers erst am folgenden Werktag gutgeschrieben wird.