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Schuldner

Schuldner

Ein Schuldner ist eine Person oder eine juristische Einheit, die eine finanzielle Verpflichtung gegenüber einem Unternehmen oder einer Privatperson eingegangen ist. Im rechtlichen und buchhalterischen Kontext wird häufig das Wort „Debitor“ als Synonym für Schuldner verwendet. Die Person oder das Unternehmen, der oder dem der Debitor Geld schuldet, nennt man „Gläubiger“. Der Begriff „Debitor“ stammt aus dem Lateinischen und bedeutet einfach „Schuldner“.

Handelt es sich um ein Kreditverhältnis, etwa mit einer Bank, werden die Begriffe Kreditnehmer und Kreditgeber anstelle von Debitor und Kreditor verwendet.

Was passiert, wenn ein Schuldner nicht zahlt?

Bleibt eine fällige Forderung unbezahlt, kann der Gläubiger den Schuldner zur Zahlung auffordern. Grundsätzlich kommt der Schuldner gemäß § 286 BGB durch eine Mahnung nach Eintritt der Fälligkeit in Verzug. In bestimmten Fällen tritt der Verzug jedoch auch ohne Mahnung ein, beispielsweise wenn für die Zahlung ein bestimmter Kalendertag vereinbart wurde oder die gesetzlichen Voraussetzungen der 30-Tage-Regel erfüllt sind. Ab Eintritt des Verzugs können unter den jeweiligen gesetzlichen Voraussetzungen Verzugszinsen und erstattungsfähige Rechtsverfolgungskosten entstehen.

Als Gläubiger haben Sie mehrere Möglichkeiten, wenn eine fällige Zahlung ausbleibt. Im außergerichtlichen Mahnwesen können Sie den Schuldner beispielsweise durch eine Mahnung zur Zahlung auffordern und eine konkrete Zahlungsfrist setzen. Befindet sich der Schuldner bereits in Verzug, können unter den gesetzlichen Voraussetzungen zusätzlich Verzugszinsen sowie bestimmte durch die Rechtsverfolgung entstandene Kosten geltend gemacht werden.

Bei Entgeltforderungen gegen einen Schuldner, der kein Verbraucher ist, kann dem Gläubiger bei Zahlungsverzug zusätzlich die gesetzliche Verzugspauschale von 40 Euro gemäß § 288 Abs. 5 BGB zustehen. Bleibt die Forderung weiterhin offen, kann sie zur weiteren außergerichtlichen Einziehung an einen registrierten Inkassodienstleister oder einen Rechtsanwalt übergeben werden.

Der Gläubiger kann die offene Forderung selbst weiterverfolgen oder einen registrierten Inkassodienstleister beziehungsweise einen Rechtsanwalt beauftragen. Führt die außergerichtliche Forderungseinziehung nicht zum Erfolg, können je nach Fall weitere rechtliche Schritte folgen, beispielsweise das gerichtliche Mahnverfahren.

Wer bearbeitet einen Schuldnerfall?

Eine unbezahlte Forderung kann vom Gläubiger selbst, von einem registrierten Inkassodienstleister oder von einem Rechtsanwalt weiterverfolgt werden. Je nach Anbieter und Leistungsumfang kann die Unterstützung von der außergerichtlichen Forderungseinziehung über das gerichtliche Mahnverfahren bis hin zu bestimmten Maßnahmen der Zwangsvollstreckung reichen.

Wer in Deutschland Inkassodienstleistungen als eigenständiges Geschäft erbringt, benötigt grundsätzlich eine entsprechende Registrierung nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG). Registrierte Inkassodienstleister werden im Rechtsdienstleistungsregister des Bundesamts für Justiz geführt. Für die Registrierung gelten unter anderem gesetzliche Anforderungen an die erforderliche Sachkunde und weitere Registrierungsvoraussetzungen.

Wann verjährt eine Forderung gegenüber einem Schuldner?

Die meisten Unternehmen sind sich nicht bewusst, dass Forderungen gegenüber Schuldnern nach deutschem Recht verjähren können. Nach Eintritt der Verjährung erlischt die Forderung jedoch nicht automatisch. Der Schuldner ist vielmehr berechtigt, die Zahlung unter Berufung auf die Verjährung zu verweigern.

Für viele Forderungen eines Unternehmens, beispielsweise gewöhnliche Rechnungsforderungen, gilt die regelmäßige Verjährungsfrist von drei Jahren gemäß § 195 BGB. Diese Frist beginnt grundsätzlich mit dem Schluss des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist und der Gläubiger von den anspruchsbegründenden Umständen sowie der Person des Schuldners Kenntnis erlangt hat oder ohne grobe Fahrlässigkeit hätte erlangen müssen.

Je nach Art des Anspruchs können jedoch andere Verjährungsfristen gelten. Rechtskräftig festgestellte Ansprüche sowie Forderungen aus vollstreckbaren Vergleichen oder vollstreckbaren Urkunden verjähren beispielsweise grundsätzlich erst nach 30 Jahren.

Auch der Verlauf der Verjährung kann beeinflusst werden. Bestimmte Maßnahmen können die Verjährung hemmen, beispielsweise die Rechtsverfolgung im gerichtlichen Mahnverfahren. Ein Anerkenntnis der Forderung durch den Schuldner, etwa durch eine Abschlagszahlung, kann dagegen unter den Voraussetzungen des § 212 BGB zu einem Neubeginn der Verjährung führen.

Steht eine Forderung kurz vor der Verjährung, sollten Gläubiger deshalb frühzeitig prüfen, welche rechtlichen Maßnahmen im konkreten Fall erforderlich sind.

Lesen Sie auch: Wann verjähren Schulden? Fristen, Ausnahmen und wichtige Regeln

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