Zahlungsverzug
Zahlungsverzug liegt vor, wenn ein Schuldner eine fällige Zahlung nicht rechtzeitig leistet. Im deutschen Recht ist „Verzug“ beziehungsweise „Zahlungsverzug“ die zentrale Bezeichnung dafür, dass eine geschuldete Leistung nicht rechtzeitig erbracht wird. Es kann sich zum Beispiel um unbezahlte Rechnungen, Honorare, Raten oder andere Geldforderungen handeln. Grundsätzlich gerät ein Schuldner nach Eintritt der Fälligkeit durch eine Mahnung in Verzug. In bestimmten Fällen tritt Verzug auch ohne Mahnung ein – etwa wenn für die Leistung eine Zeit nach dem Kalender bestimmt ist oder sich berechnen lässt. Bei Entgeltforderungen tritt Verzug spätestens 30 Tage nach Fälligkeit und Zugang der Rechnung oder Zahlungsaufstellung ein. Bei Verbrauchern gilt diese 30-Tage-Regel allerdings nur, wenn hierauf in der Rechnung oder Zahlungsaufstellung besonders hingewiesen wurde.
Was kann man bei Zahlungsverzug tun?
Bleibt eine Zahlung aus, beginnt der Gläubiger in der Praxis häufig mit einer Mahnung. Anders als oft angenommen, sind in Deutschland nicht automatisch mehrere Mahnungen erforderlich, bevor weitere Schritte eingeleitet werden können. Sobald sich der Schuldner im Verzug befindet, können Verzugszinsen verlangt werden. Nach § 288 BGB beträgt der Verzugszinssatz fünf Prozentpunkte über dem Basiszinssatz, wenn ein Verbraucher beteiligt ist, und neun Prozentpunkte über dem Basiszinssatz bei Rechtsgeschäften, an denen kein Verbraucher beteiligt ist. Bei Entgeltforderungen gegen einen Schuldner, der kein Verbraucher ist, kann außerdem eine Pauschale von 40 Euro verlangt werden.
Reagiert der Schuldner weiterhin nicht, kann der Gläubiger die Forderung außergerichtlich selbst weiterverfolgen oder einen registrierten Inkassodienstleister beziehungsweise einen Rechtsanwalt einschalten. Für Geldforderungen kommt außerdem das gerichtliche Mahnverfahren in Betracht. Nach § 688 ZPO kann auf Antrag ein Mahnbescheid erlassen werden, wenn es um die Zahlung einer bestimmten Geldsumme in Euro geht.
Zahlungsverzug im Mietverhältnis
Auch im Mietrecht spielt Zahlungsverzug eine große Rolle. Bleibt die Miete aus, kann dies je nach Höhe und Dauer des Rückstands weitreichende Folgen haben. Das Bürgerliche Gesetzbuch sieht vor, dass ein Mietverhältnis aus wichtigem Grund außerordentlich fristlos gekündigt werden kann. Ein typischer Fall ist der Zahlungsverzug, wenn der Mieter für zwei aufeinanderfolgende Termine mit der Miete oder einem nicht unerheblichen Teil der Miete in Verzug ist oder sich der Rückstand über mehr als zwei Termine auf einen Betrag in Höhe von zwei Monatsmieten summiert. Für Wohnraummietverhältnisse gelten zusätzlich besondere Schutz- und Sonderregelungen.
Warum ist Zahlungsverzug für Unternehmen wichtig?
Für Unternehmen ist Zahlungsverzug mehr als nur eine verspätete Zahlung. Offene Forderungen belasten die Liquidität, verursachen zusätzlichen Verwaltungsaufwand und können die Planungssicherheit im Unternehmen beeinträchtigen. Deshalb ist ein klar strukturiertes Mahn- und Forderungsmanagement wichtig, damit aus einer verspäteten Zahlung nicht ein dauerhafter Zahlungsausfall wird. Diese Einordnung ist eine wirtschaftliche Bewertung auf Grundlage der gesetzlichen Verzugs- und Mahnregelungen.