Zwangsvollstreckung: Das haben Gläubiger davon!
Bei der Zwangsvollstreckung geht es darum, offene Forderungen im nachgerichtlichen Forderungsmanagement zu realisieren. Bei Erfolg werden diese dann an den Gläubiger weitergeleitet. Welcher Grundlagen es dafür bedarf, wie die Zwangsvollstreckung genau abläuft und wo mögliche Fallstricke im Vollstreckungsverfahren, lauern zeigen wir in diesem Blogbeitrag.
Damit die Zwangsvollstreckung überhaupt betrieben werden kann, braucht es einen gültigen und vollstreckungsfähigen Titel. Das kann ein Urteil, ein Vergleich, ein Kostenfestsetzungsbeschluss oder ein Vollstreckungsbescheid sein – die häufigste Variante im professionellen Forderungsmanagement. Liegt dieser Titel bei einem Inkassodienstleister kümmert sich dieser um sämtliche Maßnahmen in der Zwangsvollstreckung und führt vor allem ein kontinuierliches Bonitätsmonitoring des Schuldners durch, um festzustellen, ob und wann welche Maßnahme im Vollstreckungsverfahren sinnvoll und erfolgversprechend ist.
Pfändung
Obgleich im Volksmund häufig gleich verwendet, sind Zwangsvollstreckung und Pfändung nicht dasselbe. Denn die Pfändung ist genaugenommen lediglich eine mögliche Maßnahme in der Zwangsvollstreckung, wenngleich diejenige, die der Schuldner am ehesten zu spüren bekommt. Aber auch bei der Pfändung gibt es wieder unterschiedliche Herangehensweisen:
- Sach- oder Taschenpfändung
- Kontopfändung
- Lohn- oder Einkommenspfändung
- Mietkautionspfändung
Dabei ist nicht immer jede Pfändung im Rahmen einer Zwangsvollstreckung sinnvoll und es kommt bei der Wahl der richtigen Maßnahme auf den Kontext an. Beispielsweise ist eine Einkommenspfändung nicht sinnvoll, wenn das Einkommen des Schuldners unter der Pfändungsgrenze liegt. Dann kostet der Pfändungsversuch zwar Geld, nämlich für den Antrag auf Pfändungs- und Überweisungsbeschluss, geht aber ins Leere. Herrscht Klarheit über die genauen Vermögensverhältnisse eines Schuldners kann hingegen eine Sachpfändung zur Deckung der offenen Forderungsbeträge eine sinnvolle Maßnahmein der Zwangsvollstreckung sein. In der Praxis im Forderungsmanagement kommt die vermeintlich klassische Taschenpfändung durch den Gerichtsvollzieher jedoch kaum noch vor. Wesentlich erfolgversprechender sind Pfändungsmaßnehmen wie die Lohn-, Kautions- oder Kontopfändung.
Drittschuldner einbinden
Bei diesen Maßnahmen tritt der Pfändungsberechtigte, sprich der Gläubiger bzw. dessen Vertreter (Inkasso Büro), an Drittschuldner, also den Arbeitgeber, die Bank oder den Vermieter des Schuldners, heran und macht seine Ansprüche aus dem pfändungsfähigen Anteil an Lohn, Vermögen oder Mietkaution geltend. Und das nötigenfalls so lange, bis die offene Forderung bezahlt ist, sollte sich die Forderung nicht auf einmal realisieren lassen.
Über solche Maßnahmen in der Zwangsvollstreckung lassen sich die Ziele im Forderungsmanagement zumeist sehr gut verfolgen. Neben der Realisierung der Forderung geht es auch immer darum, überhaupt eine Reaktion des Schuldners zu erhalten, wenn dieser bis dahin jegliche Kommunikation mit der Inkasso Firma bzw. zum Gläubiger vermieden hat. Mit dem Gerichtsvollzieher, seiner Bank, seinem Arbeitgeber oder seinem Vermieter wird er über die Angelegenheit sprechen wollen. Die Abgabe einer Vermögensauskunft, die Freigabe seines gepfändeten Kontos, das gute Verhältnis zum Arbeitgeber oder die Aufrechterhaltung seines Mietverhältnisses liegen ja in seinem eigenen Interesse. Über die Zwangsvollstreckung lässt sich so – wenn auch spät – häufig doch noch ein Dialog zum Schuldner anstoßen, der dann in eine vernünftige Lösung, bspw. einen Ratenzahlungsplan mündet.
Fazit
Die Zwangsvollstreckung ist ein notwendiger, aber auch erfolgversprechender Schritt im nachgerichtlichen Inkasso. Über die unterschiedlichen rechtsstaatlichen Maßnahmen gelingt es, die Realisierung voranzutreiben und häufig auch die Schuldnerkommunikation neu zu organisieren.