Vollstreckungsbescheid beantragen: Warum ist das so wichtig?
Den Vollstreckungsbescheid zu beantragen bedeutet, das gerichtliche Mahnverfahren komplett durchzuziehen. Denn der Mahnbescheid allein hemmt zwar die Verjährung und leitet das gerichtliche Mahnverfahren ein. In Bezug auf Titulierung, Forderungsabsicherung und natürlich die gesamte Zwangsvollstreckung hilft der Mahnbescheid allein aber wenig.
Wirklich interessant wird es im gerichtlichen und nachgerichtlichen Forderungsmanagement also erst mit dem Vollstreckungsbescheid als zweitem Teil des gerichtlichen Mahnverfahrens. Denn als vollwertiger Titel ist er Urteilen, Kostenfestsetzungsbeschlüssen oder gerichtlichen Vergleichen absolut gleichgestellt. Und damit eröffnet sich das komplette Instrumentarium in der Zwangsvollstreckung, das wiederum der Basis-Baukasten für eine zielführende nachgerichtliche Vollstreckungsstrategie ist. Ohne den Antrag auf Vollstreckungsbescheid verläuft das gerichtliche Mahnverfahren, wenn der Schuldner auf den Mahnbescheid hin nicht zahlt, also mehr oder weniger im Sande.
Vollstreckungsbescheid beantragen
Für den Vollstreckungsbescheid fallen keine separaten Gebühren an. Er ist gewissermaßen als Option in den Gerichtskosten für den Mahnbescheid integriert, muss aber trotzdem separat beantragt werden. Ein häufiger Ablauf sieht demnach folgendermaßen aus:
- Beantragung des Mahnbescheids
- Erlass des Mahnbescheids
- Zustellung an den Schuldner
- Schuldner ignoriert Mahnbescheid (keine Reaktion innerhalb der 14-tägigen Widerspruchsfrist)
- Antrag auf Vollstreckungsbescheid
- Erlass Vollstreckungsbescheid
- Zustellung des Vollstreckungsbescheides
- keine Reaktion
- Titulierung
Grundsätzlich hat die Gegenseite (im Juristendeutsch ist hier immer vom Antragsgegner die Rede) die Möglichkeit, dem Mahn- bzw. Vollstreckungsbescheid zu widersprechen. Dann würde die Angelegenheit möglicherweise in einem streitgerichtlichen Klageverfahren geklärt werden. Und an dessen Ende stünde entweder ein Urteil oder ein gerichtlicher Vergleich. Beides wiederum sind Titel und damit vollstreckungsfähig.
Was bringt die Titulierung?
Denn die Titulierung ist neben der Realisierung immer das zweite, parallel verfolgte Ziel im gerichtlichen Mahnverfahren. Warum ist das so? Zuallererst bedeutet die Titulierung die Absicherung einer Forderung und zwar für mindestens 30 Jahre. Und diese 30 Jahre sind tatsächlich ernst gemeint, denn selbst wenn Schuldner derzeit eine schlechte Liquidität aufweisen, muss das nicht so bleiben. Durch Heirat, Geldgewinn, Erbschaft aber vor allem durch berufliche Qualifikation können die Vermögensverhältnisse des heutigen notorisch klammen Studenten in 10, 20 oder 30 Jahren völlig andere sein.
Und genau auf diese persönliche und finanzielle Weiterentwicklung einzelner Schuldner zahlen der Vollstreckungsbescheid und die Titulierung voll ein. Denn Titelinhaber sichern sich Forderungen nicht nur, sie eröffnen sich zugleich das breite Instrumentarium der Zwangsvollstreckung und damit den rechtsstaatlich gedeckten Zugriff auf schuldnerische Vermögenswerte.
Optionen in der Zwangsvollstreckung
Ganz grundsätzlich funktioniert die Zwangsvollstreckung entweder über eine Pfändung oder über den Auftrag an den Gerichtsvollzieher. Bei den Pfändungen haben Gläubiger bzw. deren Prozessbevollmächtigte (also bspw. der Inkassodienstleister) die Wahl zwischen mehreren Maßnahmen. Der Gesetzgeber sieht hier Lohn-, Konto-, Kautions-, Steuer- oder Taschenpfändungen vor. Welche Pfändung wann infrage kommt, hängt dabei vom Einzelfall und natürlich einem ordentlichen Bonitätsmonitoring ab. Denn erst über diese lückenlose Überwachung schuldnerischer Vermögenswerte lassen sich die richtigen Schlüsse in der Vollstreckungsarbeit ziehen.
Die zweite Möglichkeit in der Zwangsvollstreckung ist der klassische Auftrag an den Gerichtsvollzieher. Häufigster Auftrag: die Abnahme der Vermögensauskunft (ehemals eidesstattliche Versicherung). Denn wenn Schuldner den Offenbarungseid geleistet haben, unterliegen sie einer zweijährigen Sperre und dürfen in dieser Zeit keine neuen Schulden machen. Wird dagegen verstoßen, offenbart sich dies über das Bonitätsmonitoring und gegen Schuldner kann ein Haftbefehl erlassen werden.
Den Vollstreckungsbescheid beantragen lohnt sich aus einer Vielzahl von Gründen. Und da er ohnehin schon beim Mahnbescheid inklusive ist, rechnet sich der zweite Teil im gerichtlichen Mahnverfahren gleich mehrfach.