Schuldeneintreiber: So lassen sich Forderungen legal realisieren
Schuldeneintreiber. Das klingt so schön martialisch. Nach ein paar muskelbepackten Typen, die dem Schuldner mal zeigen, wo der Hammer hängt. Auch wenn diese Vorstellung das ein oder andere Rachegefühl dem Schuldner gegenüber befriedigen mag: Mit seriösem, legalem und professionellem Forderungsmanagement hat sie freilich nichts zu tun. Denn Schulden ein- bzw. beitreiben ist vor allem Kommunikation, Strategie, Fingerspitzengefühl und natürlich Knowhow.
Es kommt im Inkasso, sprich der Realisierungsarbeit an offenen Forderungen, also dem, was Schuldeneintreiber tun, insbesondere darauf an, einen vernünftigen Dialog mit dem Schuldner zu finden und ein ordentliches Mahnwesen durchzuführen. Die Leistung eines seriösen Inkassodienstleisters kann also niemals darin bestehen, dem Schuldner irgendwelche Zugeständnisse oder Leistungen abzupressen (zumal das den Straftatbestand der Nötigung erfüllen würde). Zielsetzung ist die Forderungsrealisierung innerhalb des Handlungsrahmens, den der Gesetzgeber für Inkassodienstleister vorsieht.
Welche legalen Methoden gibt es?
Und dieser legale Rahmen sieht genau das vor: Die Übernahme des Inkassomahnwesens als Dienstleistung. Denn nichts anderes ist Inkasso schlussendlich. Eine Dienstleistung, die darin besteht, das (außergerichtliche) Mahnwesen im Auftrag eines Dritten, nämlich des Gläubigers, zu übernehmen.
Dafür ist zu allererst der Postweg vorgesehen. Das bedeutet, Inkassodienstleister verschicken vorgerichtlich Mahnschreiben, die den Schuldner an seine Zahlungspflicht erinnern und ihn selbstverständlich zur Zahlung auffordern. Die Übernahme des außergerichtlichen Inkassomahnwesens bedeutet damit eine Erleichterung für den Auftraggeber, der das dann nicht selbst machen muss. Zudem haben Inkassodienstleister selbstverständlich den besseren Hebel in der Schuldnerkommunikation, da genau das das Kerngeschäft und eben genau kein Nebenkriegsschauplatz ist.
Neben der schriftlichen Mahnung steht Inkassodienstleistern auch das Instrument des Telefoninkasso zur Verfügung. Dabei lassen sich regelmäßig sinnvolle Zahlungslösungen mit den Schuldner treffen, denn das telefonische Gespräch bietet oft den besseren Rahmen für die Schuldnerkommunikation auf Augenhöhe. Zudem geht es bei Ansätzen wie dem sog. Mediativinkasso darum, die Realisierung des offenen Postens und den Erhalt der Geschäftsbeziehung als ebenbürtige Ziele zu behandeln. Ziel ist dann eine Zahlungslösung, die eine Aufrechterhaltung der Zusammenarbeit zwischen Gläubiger und Schuldner ermöglicht.
Führen diese vorgerichtlichen Maßnahmen nicht zum Erfolg, steht immer das gerichtliche Mahnverfahren als Option zur Verfügung. Dann lässt sich über den Antrag auf Erlass eines Mahnbescheides und (im zweiten Schritt) über den Vollstreckungsbescheid ein sog. Titel erwirken. Dieser Titel sichert die Forderung dann für mindestens 30 Jahre ab und bildet zugleich den juristischen Unterbau für die Zwangsvollstreckung.
Der Gerichtsvollzieher
Neben einer ganzen Reihe an Pfändungsmaßnahmen gehört auch der klassische Auftrag an den Gerichtsvollzieher zum Spektrum der Möglichkeiten in der Zwangsvollstreckung. Und der Gerichtsvollzieher hat als einziger von Rechtswegen die Befugnis, Schuldner aufzusuchen und vor Ort eine sog. Taschenpfändung durchzuführen. Insofern ist er als einzige Person überhaupt so etwas wie ein Schuldeneintreiber. Und nachdem die deutsche Gesetzgebung für den Hausbesuch eine öffentliche und vor allem staatlich legitimierte Stelle vorsieht, sind alle anderen Ambitionen, die unseriöse Schuldeneintreiber sich auf die Fahne schreiben, schon allein deswegen unnötig. Außerdem stehen die freilich auf überhaupt keiner gesetzlichen Grundlage!
Was ist seriös und was nicht?
Seriöse Inkassodienstleister von unseriösen Schuldeneintreibern zu unterscheiden, ist grundsätzlich sehr leicht. Denn schon allein im Wording der Webauftritte werden sich deutliche Unterschiede ergaben. Während seriöse Inkassodienstleister in der Regel die Dienstleistung, technische Möglichkeiten für die Wirtschaft und attraktive Konditionen in den Fokus stellen werden, nutzen weniger seriöse Vertreter bewusst brachiales Vokabular. Zweiter Indikator: Ein ordentliches Impressum. Denn nicht jeder kann sofort ein Inkassounternehmen betreiben. Es bedarf der ausdrücklichen Zulassung durch den Präsidenten des zuständigen Landgerichts. Und diese Zulassung wird jeder seriöse Anbieter in seinem Impressum aufführen. Zusätzlich lohnt auch immer ein Check, ob der Dienstleister Mitglied des BDIU (des Bundesverbandes deutscher Inkassounternehmen) ist, denn die Aufnahme- und Kontrollinstanzen dieses übergeordneten Verbandes sind nochmals strenger.
Seriosität und vernünftige Konditionen wiegen im professionellen Forderungsmanagement immer schwerer als die Befriedigung etwaiger Rachegelüste. Denn am Ende muss es im normalen Geschäftsgebaren immer das Ziel sein, offene Forderungen zu realisieren. Im Fokus muss entsprechend immer die Forderung und nicht der Schuldner als Person stehen.