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Vollstreckungsbescheid-beantragen
20/04/2017

Vollstreckungsbescheid beantragen – aber warum eigentlich?

Das gerichtliche Mahnverfahren teilt sich in zwei Phasen auf: Den initialen Antrag auf Mahnbescheid und die Beantragung des Vollstreckungsbescheides. Dabei bedeutet den Vollstreckungsbescheid beantragen vor allem die Forderung abzusichern. Was es damit genau auf sich hat, erklären wir in diesem Blogbeitrag.

Auschlaggebend ist vor allem, dass der unwidersprochene Vollstreckungsbescheid als vollwertiger Titel gilt. Und Titel sind im professionellen Forderungsmanagement ganz zentrale Instrumente der nachgerichtlichen Realisierungsarbeit. Sie bieten nämlich zwei ganz entscheidende Vorteile:

  1. sichern Titel offene Forderungen für mindestens 30 Jahre ab und
  2. eröffnen Titel das komplette Instrumentarium der Zwangsvollstreckung

Das bedeutet, erst über die Titulierung, sprich den Vollstreckungsbescheid, das Gerichtsurteil, den gerichtlichen Vergleich etc. wird es überhaupt möglich Pfändungsmaßnahmen und/oder Gerichtsvollzieheraufträge durchzuführen! Und genau deshalb ist es so zentral, den Vollstreckungsbescheid zu beantragen.

Zwangsvollstreckung und Titelüberwachung

Sobald ein Titel erwirkt ist, können Zwangsvollstreckungsmaßnahmen eingeleitet und damit auf das schuldnerische Vermögen zugegriffen werden. Dazu zählen Pfändungsmaßnahmen wie die Taschen-, Steuer-, Miet-, Kautions- und Kontopfändung oder auch die Beauftragung des Gerichtsvollziehers.

Sind Vollstreckungsmaßnahmen nicht sofort nach der Titulierung sinnvoll, weil der Schuldner zu diesem Zeitpunkt keine pfändbaren Vermögenswerte besitzt, müssen genau diese Vermögensverhältnisse überwacht werden. Stichwort: Bonitätsmonitoring. Dann überprüft ein spezialisierter Dienstleister, wie sich die Vermögensverhältnisse eines Schuldners im Laufe der Zeit entwickeln. Diese Informationen wiederum sind die Grundlage für die richtige Strategie in der Zwangsvollstreckung: Es muss der richtige Zeitpunkt abgepasst werden, zu dem ein Zugriff sinnvoll und aussichtsreich ist und dann natürlich mit der richtigen Maßnahme durchgesetzt werden.

Exkurs: Woher kommen Titel?

Nicht nur der Vollstreckungsbescheid ist ein Titel, auch Gerichtsurteile, gerichtliche Vergleiche, Kostenfestsetzungsbeschlüsse und der europäische Zahlungsbefehl erfüllen dieses Kriterium. All diese Titel kommen auf unterschiedlichen Wegen zustande:

  • Urteile sind das Resultat streitgerichtlicher Klageverfahren, in denen ein richterliches Urteil gesprochen wurde. Sind solche Urteile zur sofortigen Vollstreckung vorgesehen, dienen sie als Grundlage in der Zwangsvollstreckung.
  • Gerichtliche Vergleiche (und ausdrücklich keine außergerichtlichen Vergleiche!) ergeben sich ebenfalls aus streitgerichtlichen Klageverfahren, jedoch dann, wenn sich die Parteien gütlich einigen und einen Vergleich anstreben.
  • Kostenfestsetzungsbeschlüsse sind richterliche Entscheidungen, die außerhalb einer Hauptverhandlung und in deren Nachgang gefällt werden. Darin steht, welche Partei die Verfahrenskosten zu tragen hat.
  • Europäische Zahlungsbefehle sind die am wenigsten bekannte Variante eines Titels und sollen dazu dienen, Ansprüche EU-weit abzusichern und durchsetzungsfähig zu machen. Bisher sind jedoch die nationalen Bestimmungen der Mitgliedsstaaten zu heterogen, als dass eine zeitnahe Geltendmachung nach dem Vorbild einer deutschen Zwangsvollstreckung in greifbarer Nähe wäre. Damit sind sie derzeit eine Absicherung für die Zukunft.

Fazit

Den Vollstreckungsbescheid beantragen lohnt sich immer, denn neben der Forderungsabsicherung garantiert ein Vollstreckungsbescheid auch die Durchsetzbarkeit gerechtfertigter Ansprüche und ist damit ein wichtiges Instrument nicht nur des Forderungsmanagements, sondern des Rechtsstaats selbst.

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