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Effektives Inkasso mit Collectia – Weil Sie auf kein Geld verzichten sollten

Collectia unterstützt Sie durch effizientes Forderungsmanagement dabei, das zu bekommen, was Ihnen zusteht: Ihr Geld. Angefangen bei der ersten Mahnung über die Durchführung des gerichtlichen Mahnverfahrens bis hin zur Titelüberwachung bieten wir Ihnen den kompletten Service, wenn es darum geht, Ihre offenen Posten zurückzuholen.

Gleichzeitig bedeutet Forderungsmanagement für uns auch, bestehende Geschäftsbeziehungen zu schützen. In enger Rücksprache mit Ihnen agieren wir deshalb nach Ihren Wünschen und Vorstellungen in der Realisierung offener Forderungen. Im Mediativ Inkasso engagieren wir uns als Vermittlungsinstanz zwischen den Parteien. Das bedeutet, Schuldner in ihrer Lebenssituation ernst zu nehmen und gleichzeitig ganz in Ihrem Sinne zu handeln.

SEK

Was ist Inkasso?

Inkasso bezeichnet den Prozess der professionellen Geltendmachung offener Forderungen, wenn Rechnungen trotz Fälligkeit nicht bezahlt werden. Ziel ist es, dass der Gläubiger – also das Unternehmen, das eine Leistung erbracht hat – den ausstehenden Betrag vollständig erhält.

Ein Inkassoverfahren kann vom Gläubiger selbst, von einem zugelassenen Inkassounternehmen oder von einem Rechtsanwalt durchgeführt werden. Voraussetzung für eine gewerbliche Inkassotätigkeit ist eine behördliche Registrierung nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG).

Die Inkassoprozesse in Deutschland folgen klaren rechtlichen Vorgaben und unterliegen der Kontrolle der zuständigen Landesjustizverwaltungen.

Typische Maßnahmen im Inkassoprozess sind:

  • Versand von Mahnungen und Zahlungsaufforderungen
  • Telefonische oder schriftliche Kontaktaufnahme mit dem Schuldner
  • Telefonische oder schriftliche Kontaktaufnahme mit dem Schuldner
  • Meldung an Auskunfteien bei säumigen Privatpersonen
  • Übergabe an das gerichtliche Mahnverfahren
  • Beantragung der Zwangsvollstreckung durch den Gerichtsvollzieher

Collectia begleitet Sie durch alle Phasen des Inkassos – von der ersten Zahlungserinnerung bis zur Vollstreckung – kompetent, effizient und rechtssicher.

So funktioniert Inkasso

Inkasso beginnt, wenn eine Forderung fällig ist und vom Schuldner nicht beglichen wurde. Dabei unterscheidet man grundsätzlich zwischen:

Außergerichtlichem Inkasso

Das außergerichtliche Inkasso ist der Regelfall im Forderungsmanagement – es ist schneller, kosteneffizienter und belastet die Kundenbeziehung weniger als ein Gerichtsverfahren. Ziel ist es, eine freiwillige Zahlung oder eine einvernehmliche Lösung (z. B. Ratenzahlung) zu erreichen – ohne gerichtliche Schritte.

Es umfasst alle Maßnahmen zur außergerichtlichen Beitreibung der Forderung.

Wenn Sie Collectia beauftragen, umfasst das außergerichtliche Inkasso unter anderem:

  • Erste Mahnung mit Zins- und Gebührenberechnung
  • Zahlungsaufforderung mit klarer Zahlungsfrist (mindestens 10 Tage)
  • Kontaktaufnahme per Telefon, E-Mail und Brief
  • Angebot zur Ratenzahlung oder Vergleichslösung
  • Bonitätsprüfung des Schuldners zur Einschätzung der Zahlungsfähigkeit
  • Letzte außergerichtliche Mahnung vor gerichtlicher Einleitung

Collectia arbeitet stets im Einklang mit dem RDG, den Vorgaben des BGB (§§ 286 ff.) und orientiert sich an den Standards seriösen Forderungsmanagements in Deutschland.

Sollte sich im Verlauf herausstellen, dass der Schuldner nicht zahlen kann oder nicht will, prüfen wir gemeinsam mit Ihnen, ob und wann ein gerichtliches Mahnverfahren sinnvoll ist. In vielen Fällen reicht ein außergerichtliches Inkassoverfahren aus.

Collectia prüft stets den besten Weg.

Gerichtlichem Inkasso

Wenn der Schuldner auf das außergerichtliche Verfahren nicht reagiert, wird ein gerichtliches Mahnverfahren eingeleitet. Ziel ist es, einen vollstreckbaren Titel zu erlangen – also die rechtliche Grundlage zur Zwangsvollstreckung.

Collectia unterstützt Sie dabei umfassend – von der Antragsstellung bis zur finalen Vollstreckung.

Mahnverfahren (gerichtliches Mahnwesen)

Das gerichtliche Mahnverfahren (§§ 688 ff. ZPO) ist ein vereinfachtes und kostengünstiges Verfahren zur Titulierung unbestrittener Forderungen. Es kann online oder schriftlich beantragt werden – entweder vom Gläubiger selbst oder durch Collectia als Vertreter.

Ablauf:

  1. Mahnbescheid:
    Wird beim zuständigen Mahngericht beantragt und dem Schuldner zugestellt.
  2. Widerspruchsfrist:
    Der Schuldner hat 14 Tage Zeit, zu widersprechen.
  3. Vollstreckungsbescheid:
    Bleibt der Widerspruch aus, kann dieser beantragt werden.
  4. Zwangsvollstreckung:
    Nach Erlass kann das Verfahren an den Gerichtsvollzieher weitergegeben werden.

Zwangsvollstreckung

Mit einem Vollstreckungstitel (Vollstreckungsbescheid, Urteil) kann Collectia die Forderung durch verschiedene Maßnahmen realisieren:

  • Pfändungs- und Überweisungsbeschluss (PfÜB)
  • Auftrag an den Gerichtsvollzieher zur Abnahme der Vermögensauskunft
  • Pfändung von Lohn oder Bankkonten
  • Sachpfändung durch den Gerichtsvollzieher
  • Eintrag in das Schuldnerverzeichnis (§ 882c ZPO)
Wie reiche ich eine Forderung ein?

Bei Collectia ist der Übergabeprozess so einfach wie möglich gestaltet:

  • Manuelle Erfassung:
    Sie können die Forderung auch manuell eingeben – beispielsweise bei komplexeren Fällen.
  • Übermittlung der Inkassofälle als Datei:
    Bei hohem Volumen exportieren Sie die Daten der Forderungen aus Ihrer Buchhaltungs-/Finanzsoftware in ein maschinenlesbares Format (.csv, .xlsx) und senden uns diese nach Absprache per E-Mail zu
  • ERP-Integration:
    Wir bieten Schnittstellen zu einer ganzen Reihe spezialisierter ERP-, BUHA- und OPOS-Software Häuser an

Sie behalten jederzeit die Übersicht über Ihre Fälle – von Einreichung bis Ergebnis – über unser Online-Portal.

Wie viele Mahnungen darf ich versenden?

In Deutschland gibt es keine gesetzliche Pflicht zur Anzahl der Mahnungen, bevor ein Inkassoverfahren eingeleitet wird. Dennoch hat sich folgende Praxis etabliert:

  • 1. Mahnung:
    ca. 7–10 Tage nach Fälligkeit
  • 2. Mahnung (Zahlungserinnerung):
    mit Hinweis auf drohende Inkassokosten
  • Letzte Mahnung / Zahlungsaufforderung:
    mit konkreter Frist (mind. 10 Tage)

Wichtig:

  • Ab der ersten Mahnung können Verzugszinsen gemäß § 288 BGB geltend gemacht werden
  • Ab der zweiten Mahnung können zusätzlich Verzugspauschalen (§ 288 Abs. 5 BGB) erhoben werden (für B2B)

Collectia hilft Ihnen, ein rechtssicheres und effizientes Mahnwesen aufzubauen – damit Sie keine Fristen verpassen und Ihre Forderungen strukturiert bearbeiten.

Was kostet Inkasso?

Die Inkassokosten in Deutschland sind gesetzlich gedeckelt und richten sich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) – auch für Inkassodienstleister.

Die gute Nachricht: Bei berechtigten Forderungen trägt grundsätzlich der Schuldner die Kosten.

Collectia bietet verschiedene Preismodelle:

  • Einzelfalllösung: Für gelegentliche Forderungen – Sie zahlen nur im Erfolgsfall (z. B. prozentuale Erfolgsprovision)
  • Servicevertrag: Für Unternehmen mit regelmäßigem Bedarf – Collectia übernimmt das komplette Forderungsmanagement
  • White-Label-Lösungen: Ideal für Branchen mit großem Forderungsvolumen – z. B. Energie, Telekommunikation, Abo-Modelle

Sprechen Sie uns an – wir erstellen ein transparentes, individuelles Angebot, das zu Ihrer Branche, Ihrem Volumen und Ihrer Liquiditätsstrategie passt.

Was ist ein Widerspruch?

Ein Widerspruch (Bestreiten der Forderung) bedeutet, dass der Schuldner nicht mit der gestellten Rechnung einverstanden ist – ganz oder teilweise. In diesem Fall darf das Inkassoverfahren nicht ohne Weiteres fortgesetzt werden.

Typische Gründe für einen Widerspruch:

  • Die Ware wurde nicht oder unvollständig geliefert
  • Die Dienstleistung wurde mangelhaft erbracht
  • Der Rechnungsbetrag ist falsch
  • Der Schuldner erkennt die Forderung nicht an

Was passiert nach einem Widerspruch?

  • Collectia informiert Sie als Gläubiger über den Eingang des Widerspruchs
  • Wir prüfen die Begründung und fordern bei Bedarf weitere Unterlagen an
  • Ist der Widerspruch unbegründet, kann das Verfahren ggf. weitergeführt werden
  • Ist der Widerspruch begründet oder unklar, leiten wir ggf. ein Klageverfahren ein

Wichtig: Ein Widerspruch unterbricht das außergerichtliche Inkasso. Ein Weiterführen ist nur im gerichtlichen Rahmen zulässig – z. B. durch Klage beim Amtsgericht.

Wir empfehlen allen Gläubigern, Angebote, Auftragsbestätigungen, Lieferscheine und Kommunikationsverläufe gut zu dokumentieren – sie können im Streitfall entscheidend sein.

Wann darf Inkasso eingeleitet werden?

Inkasso ist dann zulässig, wenn:

  • Eine Forderung fällig und unbezahlt ist
  • Der Schuldner nicht widersprochen hat
  • Eine angemessene Zahlungsfrist gesetzt wurde (mindestens 10 Tage)

Es ist nicht verpflichtend, mehrere Mahnungen zu versenden – eine Zahlungsaufforderung mit Fristsetzung genügt, um das Inkassoverfahren einzuleiten.

Ablauf in der Praxis:

  1. Rechnung wird fällig (Verzug tritt ein)
  2. Erste Mahnung mit Hinweis auf mögliche Folgen
  3. Letzte Mahnung mit Zahlungsfrist
  4. Übergabe an Collectia

Hinweis: Ein Inkassoverfahren darf nicht eingeleitet werden, wenn der Schuldner die Forderung bestritten hat. In diesem Fall ist nur ein gerichtliches Verfahren zulässig.

Wie kann Collectia helfen?

Viele Unternehmen – vom Handwerksbetrieb bis zum Konzern – kennen das Problem: Offene Rechnungen belasten Liquidität, binden Ressourcen und gefährden Geschäftsbeziehungen.

Collectia ist Ihr erfahrener Partner für professionelles Forderungsmanagement – vom ersten Mahnschreiben bis zur Vollstreckung.

Unser Leistungsversprechen:

  • Volldigitales Kundenportal mit Echtzeit-Übersicht
  • Diverse Schnittstellen zu ERP- und Buchhaltungssystemen
  • Erfahrene Inkassosachbearbeiter
  • Faire Kostenmodelle – ohne versteckte Gebühren
  • Branchenübergreifende Erfahrung – von E-Commerce bis Versorger

Wir passen uns an Ihre Prozesse an – nicht umgekehrt. Ob Sie wenige Einzelfälle oder Tausende von Forderungen im Jahr haben: Wir sorgen für strukturierte Abläufe, schnelle Ergebnisse und einen respektvollen Umgang mit Ihren Kunden.

Können Sie auch kleine Beträge einziehen?

Ja. Collectia hat keine Mindestbetragsgrenze. Wir bearbeiten Forderungen ab wenigen Euro genauso professionell wie Großforderungen – besonders bei wiederkehrenden Kleinbeträgen zahlt sich automatisiertes Inkasso aus.

Kaufen Sie offene Forderungen auf?

Nein. Collectia ist kein Factoring- oder Forderungsankaufsunternehmen. Wir übernehmen ausschließlich das Forderungsmanagement in Ihrem Namen.
So behalten Sie die volle Kontrolle – und profitieren gleichzeitig von unserer Erfahrung und Infrastruktur.

Für Forderungsverkauf verweisen wir bei Bedarf an spezialisierte Anbieter, z. B. im Bereich Factoring oder Portfoliotransaktionen.

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Risikomanagement  leicht gemacht mit Qatchr

Beurteilen Sie die Zahlungs­fähigkeit Ihrer Kunden! Qatchr ist speziell zugeschnitten auf die Anforderungen und Wünsche von kleinen und mittleren Unternehmen. Erhalten Sie Informationen mehrerer Dienstleister auf einen Blick. Rechnung? Oder doch besser Vorkasse? Mit unserer Bonitätsabfrage erfahren Sie in Höchstgeschwin­digkeit, wie es um die Kaufkraft Ihres Kunden steht.

Unser Baukasten für Ihre Inkasso-Lösung

Bonitätsprüfung

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Beurteilen Sie die Zahlungs­fähigkeit Ihrer Kunden in null Komma fix! Erhalten Sie Informationen mehrerer Dienstleister auf einen Blick.

Zahlungserinnerungen

Zahlungserinnerungen

Wir verschicken Mahnungen in Ihrem persönlichen Design – ganz auf Ihre Bedürfnisse abgestimmt.

Vorgerichtliches Inkasso

Vorgerichtliches Inkasso

Wir erinnern Ihren Schuldner an seine unbezahlte Rechnung bei Ihnen und informieren ihn, dass wir Ihr Mandat übernommen haben.

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Gerichtliches Inkasso

Wir reichen den Mahnantrag direkt beim für Sie zuständigen Mahngericht ein, wo Ihr Antrag von einem Rechtspfleger bearbeitet wird.

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Wir führen persönliche Anrufe beim Schuldner durch, um eine Zahlungsvereinbarung zu treffen.

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Schuldnerportal

Über MeinCollectia können Ihre Schuldner ihre offene Forderungen einsehen und begleichen.

Zwangsvollstreckungen

Kontinuierliche Schuldnerüberwachung ist die Grundvoraussetzung für Erfolge in der Zwangsvollstreckung, Sie wissen damit immer, wie es um die Vermögensverhältnisse Ihres Schuldners bestellt ist.

Ratenzahlungen Collectia

Ratenzahlungen

Wenn der Schuldner den gesamten Betrag nicht auf einmal zahlen kann, können wir anbieten, eine Ratenzahlungsvereinbarung einzurichten.

Auslandsinkasso

Auslandsinkasso

Wir helfen Ihnen, Ihre Forderungen zu realisieren, auch wenn Ihr Kunde im Ausland lebt.

Was ist Inkasso?

Ganz grundsätzlich geht es im Inkasso darum, offene Forderungen zu realisieren. Wenn also ein Kunde seine Rechnung nicht begleicht, Mitglieder in einem Verein oder im Fitnessstudio ihre Monatsbeiträge nicht bezahlen oder private Darlehen nicht zurückbezahlt werden, engagieren wir uns für unsere Mandanten, damit Sie zu Ihrem Geld kommen. Die unterschiedlichen Maßnahmen, die wir im Inkasso durchführen, bauen aufeinander auf und gliedern sich in verschiedene Tätigkeiten. Angefangen bei der ersten Inkassomahnung über die Durchführung des gerichtlichen Mahnverfahrens bis hin zur Titelüberwachung bieten wir unseren Mandanten den kompletten Service, wenn es darum geht, offene Posten zurückzuholen.

Alle Zahlen auf einen Blick

Unser Mandantenportal bietet einen vollständigen Überblick über Ihre Fälle. Dort können Sie unter anderem den Verlauf Ihrer Fälle einsehen, Zahlungen melden und einen zusammengefassten Überblick über den Fortschritt erhalten. Ein ausführliches Reporting Ihres Forderungsmanagement war nie einfacher!

Inkasso Ablauf

Wir sind in allen Stadien des Inkasso zu Hause und stehen über die gesamte Dauer einer Forderungsangelegenheit an Ihrer Seite. In welche Teilabschnitte sich die Realisierung Ihres zahlungsgestörten Falles gliedert, bzw. gliedern kann, zeigen wir Ihnen gern.

Außerdem informieren wir Sie, welche einzelnen Maßnahmen Sie in welcher Phase der Inkassobearbeitung von uns erwarten können, und wir zeigen, wo, wann und warum wir Ihre Hilfe brauchen können. Beispielsweise, wenn es darum geht, detaillierte Schuldnerdaten zu bekommen, um Ihre offenen Posten mit maximaler Effizienz zu verfolgen. Oder im Zusammenhang mit der Einleitung des gerichtlichen Mahnverfahrens, der Zwangsvollstreckung und der Überwachung Ihrer Titel.

Inkasso ist für uns eine Partnerschaft, in der wir gern für Sie aktiv sind. Mit Übergabe an uns gehen Sie keinerlei finanzielles Risiko ein. Alle Schritte, die Sie in der Bearbeitung Geld kosten könnten, sprechen wir selbstverständlich vorher mit Ihnen ab.

Wir freuen uns schon jetzt auf die Zusammenarbeit!


Vorgerichtliches Inkasso

Vorgerichtliches Inkasso

Verleihen Sie Ihren Forderungen Nachdruck. Ihr Schuldner ignoriert Ihre Unternehmensmahnungen und ist trotz mehrfacher Erinnerung zahlungsunwillig? Unser Inkassoservice führt oft schon außergerichtlich zur erfolgreichen Realisierung offener Forderungen.

Indem Sie uns die komplette Durchführung des außergerichtlichen Inkassos übertragen, sparen Sie nicht nur Zeit, sondern verleihen Ihrer berechtigten Forderung auch Brisanz. Oft genügt alleine ein Mahnschreiben auf dem Briefpapier eines renommierten Inkassodienstleisters, um die Ernsthaftigkeit Ihres Forderungsanspruches zu untermauern. Erfahrungsgemäß wird das Gros der offenen Forderungen schon nach der ersten oder zweiten Inkassomahnung beglichen.

Erste
Inkassomahnung

Unsere 1. Mahnung verschicken wir noch am selben Tag, an dem Sie uns Ihren Fall übergeben. Damit liegt das erste Schreiben Ihrem Schuldner bereits wenige Tage, nachdem Sie uns Ihren offenen Posten zur Bearbeitung übergeben haben, vor.

Das sorgt für einen straffen Ablauf von Beginn an, ohne unnötige Zeitverluste. Die erste Mahnung ist häufig der notwendige Weckruf, den es in einer Forderungsangelegenheit braucht.

Zweite
Inkassomahnung

14 Tage nachdem wir unsere erste Mahnung verschickt haben, bekommt Ihr Schuldner Mahnung Nummer 2. Selbstverständlich nur, wenn auf die erste Mahnung noch keine Reaktion erfolgt ist.

Unser zweites Mahnschreiben unterstreicht die Ernsthaftigkeit der Forderungssache und führt regelmäßig zum vorgerichtlichen Realisierungserfolg.

Telefonisches
Mediativinkasso

Reagiert Ihr Schuldner auch auf unser zweites Mahnscheiben nicht und haben wir eine Telefonnummer, engagieren wir uns im professionellen Telefoninkasso. Im direkten Gespräch lassen sich Rückfragen klären und vor allem geeignete Lösungen finden, um die Angelegenheit aus der Welt zu schaffen.

Telefoninkasso ist der Dreh- und Angelpunkt wenn es darum geht, dem mediativen Ansatz im Forderungsmanagement Rechnung zu tragen.


Gerichtliches Mahnverfahren - Collectia GmbH

Gerichtliches Mahnverfahren

Wir übernehmen für Sie die Durchführung des gerichtlichen Mahnverfahrens, d.h. wir stellen Ihren Mahnantrag beim zuständigen Mahngericht. Damit sorgen wir dafür, dass Ihre Anspruchsabwicklung gegen den Schuldner abgesichert und gegen die Verjährung gehemmt wird. Die Einleitung des gerichtlichen Mahnverfahrens verleiht Ihren Ansprüchen nicht nur zusätzlichen Nachdruck, sondern ist auch der erste Schritt für die Erwirkung eines Titels, der Ihre Forderung 30 Jahre lang absichert.

Wir entlasten Sie gerne bei der Einleitung und Durchführung des gerichtlichen Mahnverfahrens. Als ihr verlässlicher Partner sorgen wir dafür, dass Sie keine wichtigen Fristen versäumen und agieren in Ihrem Interesse.

Antrag auf
Mahnbescheid

Mit dem Antrag auf Mahnbescheid beim zuständigen Mahngericht leiten wir das gerichtliche Mahnverfahren ein. Daraufhin wird der Mahnbescheid erlassen und geht Ihrem Schuldner in amtlicher Zustellung zu.

Der Mahnantrag hemmt Ihre Forderung gegen die Verjährung und ist der erste wichtige Baustein, wenn es darum geht, den Titel zu erwirken, der Ihre Forderung absichert.

Antrag auf
Vollstreckungsbescheid

Der zweite Schritt im gerichtlichen Mahnverfahren ist der Antrag auf Vollstreckungsbescheid sowie dessen amtliche Zustellung an den Schuldner. Legt dieser innerhalb der gesetzlichen Frist keinen Einspruch ein, gilt der Vollstreckungsbescheid als sog. Titel. Damit ist Ihre Forderung für 30 Jahre abgesichert.

Über diesen Zeitraum sind nun Vollstreckungsmaßnahmen möglich. Selbstverständlich begleiten wir Sie gern auch über das gerichtliche Mahnverfahren hinaus.


Zwangsvollstreckung - Collectia GmbH

Zwangsvollstreckung

In der Zwangsvollstreckung kümmern wir uns um die Durchsetzung Ihrer titulierten Forderungen. Dann geht es darum, bspw. mit Gerichtsvollziehern zusammenzuarbeiten oder Pfändungen einzuleiten. Diese Maßnahmen richten sich dann entweder direkt gegen Ihren Schuldner oder gegen Drittschuldner, etwa die Bank oder den Arbeitgeber des Schuldners, wenn es um eine Konten- oder Lohnpfändung geht.

In der Zwangsvollstreckung kümmern wir uns darum, dass alle notwendigen Anträge, Aufträge und Nachweise termingerecht und natürlich fachlich einwandfrei an die richtige Stelle weitergegeben werden. Selbstverständlich bleiben wir in der Zusammenarbeit mit den Behörden für Sie aktiv und setzen uns für die zügige Durchführung der entsprechenden Maßnahmen in der Zwangsvollstreckung ein.

Optionen in der
Zwangsvollstreckung

Anders als im vorgerichtlichen Inkasso und im gerichtlichen Mahnverfahren geht es in der Zwangsvollstreckung weniger um die Einhaltung einer genauen Reihenfolge, sondern vielmehr darum, die rechtsstaatlichen Möglichkeiten sinnvoll und richtig zu nutzen. Um hier verlässlich entscheiden zu können, braucht es den Blick für die Lebensumstände des Schuldners. Dann kann die sinnvollste Maßnahme gewählt und beauftragt werden. Kurz: In der Zwangsvollstreckung ist taktisches Vorgehen gefragt.

Profitieren Sie von unserer Erfahrung und setzen Sie auf unsere Profis in Sachen Zwangsvollstreckung. Wichtigste Maßnahmen sind folgende:

  • Pfändungs- und Überweisungsbeschluss (PfÜB)
  • Pfändungsauftrag an den Gerichtsvollzieher
  • Auftrag an den Gerichtsvollzieher zur Abnahme der Vermögensauskunft
  • Beauftragung eines Haftbefehls

Titelüberwachung DE

Titelüberwachung

Unsere Titelüberwachung ist auf Langfristigkeit ausgerichtet. In diesem Unternehmensbereich geht es darum, Ihre Titel professionell zu bearbeiten und kontinuierlich für die Realisierung Ihrer abgesicherten Forderungen zu kämpfen. Über die gesamten 30 Jahre, die Ihr Titel gültig ist, überprüfen wir die wirtschaftlichen Verhältnisse Ihres Schuldners, damit uns keine Zugriffsmöglichkeiten entgehen.

Geben Sie Ihre Forderungen nicht auf, sondern setzen Sie lieber auf die langfristige Perspektive in der Titelüberwachung!