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titulierung01
25/11/2015

Titulierung – Offene Forderungen absichern

Was tun, um offene Forderungen langfristig abzusichern? Oder anders gefragt: Was steht am Ende der vorgerichtlichen Arbeit an zahlungsgestörten Forderungsangelegenheiten? Die Antwort lautet: die Titulierung der Forderung. Was genau das für Gläubiger bedeutet, klären wir in diesem Blogbeitrag.

Mit der Titulierung öffnet sich das Instrumentarium des nachgerichtlichen Forderungsmanagements, sprich es werden Vollstreckungsmaßnahmen und schuldnerisches Bonitätsmonitoring möglich. Dabei ist der Vollstreckungsbescheid längst nicht der einzige Titel, den Inkassodienstleister in der nachgerichtlichen Bearbeitung haben. Auch Urteile, Vergleiche, Beschlüsse oder sog. vollstreckbare Ausfertigungen gelten als Titel im Sinne des deutschen Rechts.

Erwirkung und Bedeutung

Den ersten Schritt Richtung Titulierung gehen Gläubiger mit dem Einstieg in das gerichtliche Mahnverfahren, also mit dem Antrag auf Mahnbescheid beim zuständigen Mahngericht, der zugleich die Verjährung hemmt. Bleiben Mahnbescheid und Vollstreckungsbescheid unwidersprochen, ist der vollstreckbare Titel erwirkt.

Alternativ zur Titelerwirkung via gerichtlichem Mahnverfahren lassen sich Titel auch auf dem streitgerichtlichen Klageweg erwirken, nämlich entweder als Urteile, wenn Kläger Streitsachen ausurteilen lassen, oder als Vergleiche, wenn sich die Parteien im schwebenden Verfahren einig werden.

Gleich, welcher Natur ein Titel ist, eines ist allen Titeln gemein: Sie sichern die offene Forderung für 30 Jahre ab. Zudem eröffnen sie Dienstleistern im Forderungsmanagement, aber auch Gläubigern selbst, das weite Feld der nachgerichtlichen Zugriffsmöglichkeiten. Ab Titulierung einer Forderung sind beispielsweise Pfändungsmaßnahmen gegen Schuldner möglich. Ob sie immer sinnvoll sind, steht jedoch auf einem anderen Blatt, denn einer erfolgreichen Sach-, Lohn-, Kautions- oder Kontopfändung im Rahmen einer Zwangsvollstreckung geht sinnigerweise immer eine Überprüfung der schuldnerischen Vermögenswerte voran. Anders ausgedrückt: Lohnt die Pfändung überhaupt?

Exkurs europäisches Inkasso

Titulierung

Außerhalb Deutschlands gestaltet sich die Titulierung schwierig – jedenfalls so, wie es sie in Deutschland gibt. Jedoch ergeben sich im Zuge der juristischen Homogenisierungsanstrengungen des Europäischen Parlaments Optionen, Inkasso europaweit zu betreiben und zwar auch in einer nachgerichtlichen Variante. Äquivalent zum deutschen Vollstreckungsbescheid existiert seit 2006 der Europäische Zahlungsbefehl. Im Unterschied zum deutschen gerichtlichen Mahnverfahren verläuft jedoch das Europäische Mahnverfahren nicht zweistufig (Mahnbescheid, Vollstreckungsbescheid), sondern nur Einstufig. Dafür beträgt die Widerspruchsfrist gegen den europäischen Zahlungsbefehl 30 Tage. Ergeht kein Widerspruch innerhalb dieses Zeitraumes, ist der europäische Zahlungstitel erwirkt.

Die EU-weite Erwirkung eines Titels ist also grundsätzlich möglich. Die Realisierung via europäischem Zahlungsbefehl titulierter Forderungen gestaltet sich hingegen noch schwierig. Schlicht deshalb, weil es außerhalb Deutschlands mitunter noch an Vollstreckungsmöglichkeiten und –Instanzen, wie bspw. Gerichtsvollziehern fehlt. Eine europaweite Titulierung ist vor allem ein Signal in Richtung Politik, entsprechende Strukturen zu schaffen und eine Investition in die Zukunft.

Fazit

Die Titulierung sichert Forderungen ab und zwar in ganz Europa. Die Realisierungsoptionen sind jedoch mithin noch sehr heterogen. Jedoch: Die Titulierung und das Betreiben des gerichtlichen Mahnverfahrens innerhalb Deutschlands bzw. das Hinwirken auf einen europäischen Zahlungsbefehl in der EU sind beide wichtige Signale an Politik, Markt und Schuldner gleichermaßen.