Gerichtliches Mahnverfahren
Lassen sich offene Forderungsangelegenheiten vorgerichtlich nicht beitreiben, gehen sie in der Regel in ein gerichtliches Mahnverfahren über. Das bringt gleich mehrere Vorteile: Verjährungshemmung, amtliche Mahnschreiben und Titulierung. Wie ein gerichtliches Mahnverfahren abläuft und welchen Stellenwert es im Forderungsmanagement hat, erklären wir in diesem Blogbeitrag.
Grundsätzlich lässt sich der Ablauf im professionellen Forderungsmanagement in vier Abschnitte unterteilen:
- vorgerichtliches Inkasso
- gerichtliches Mahnverfahren
- Zwangsvollstreckung
- Titelüberwachung
Dabei bauen diese vier Schritte aufeinander auf. So wird in der letzten Mahnung im vorgerichtlichen Inkasso auf den Einstieg ins gerichtliche Mahnverfahren hingewiesen, mit dem gerichtlichen Mahnverfahren wird der Titel erwirkt, der die Grundlage für alle Vollstreckungsmaßnahmen ist, und schließlich braucht es freilich einen Titel, um eine Titelüberwachung durchführen zu können.
Zweistufigkeit
Das gerichtliche Mahnverfahren wiederum untergliedert sich in (bis zu) zwei Stufen, nämlich den Mahnbescheid und den Vollstreckungsbescheid. Zahlt der Schuldner auf den Mahnbescheid hin, erübrigt sich der Vollstreckungsbescheid natürlich, daher das „bis zu“. Der Ablauf ist dabei bundesweit einheitlich: Zunächst wird der Antrag auf Erlass eines Mahnbescheides beim zuständigen Mahngericht gestellt. Dann erfolgt eine formale Prüfung des Mahnantrages und danach der Erlass des Mahnbescheides. Damit ist dann bereits der erste Teilerfolg im gerichtlichen Mahnverfahren erzielt: Die Verjährung der Forderung ist effektiv gehemmt! Anschließend geht der Mahnbescheid dem Schuldner zu, und zwar in amtlicher Zustellung, sprich im gelben Briefumschlag. Danach hat die Schuldnerseite rund 14 Tage Zeit, Widerspruch gegen den Mahnbescheid einzulegen. In diesem Fall ginge die Sache in ein streitgerichtliches Klageverfahren über. Weiter geht es, wenn der Schuldner weder zahlt noch Widerspruch einlegt, mit dem Vollstreckungsbescheid. Und auch auf diesen zweiten gerichtlichen Bescheid hat der Schuldner ein Einspruchsrecht, wieder innerhalb einer Frist von 14 Tagen. Jetzt das Wichtigste: Nach Verstreichen dieser Frist ist der Titel erwirkt und die Forderung damit für mindestens 30 Jahre abgesichert!
Kosten
Der Einstieg in ein gerichtliches Mahnverfahren kostet Geld und zwar abhängig vom jeweiligen Streitwert. Nach der aktuellen Gerichtskostentabelle fallen hier für einen Mahnbescheid bei einer Hauptforderungshöhe bis zu 1.000 EUR beispielsweise rund 32 EUR Gerichtskosten an. Diese Kosten sind jedoch – genauso wie vorgerichtliche Inkassokosten und die Kosten in der Zwangsvollstreckung – ein sog. Verzugsschaden und damit von der Schuldnerseite zu tragen.
Titulierte Forderungen und Zwangsvollstreckung
Das gerichtliche Mahnverfahren kann dementsprechend auf drei verschiedene Arten „ausgehen“:
- Realisierung und Durchleitung der Forderung
- Widerspruch und Übergang in ein streitgerichtliches Klageverfahren
- Erwirkung eines Titels und Absicherung für 30 Jahre inkl. aller Möglichkeiten in der Zwangsvollstreckung
Im weiterführenden, nachgerichtlichen Forderungsmanagement ist hier der letzte Punkt von besonderem Interesse, da sich über die Titulierung das gesamte Instrumentarium der Zwangsvollstreckung eröffnet. Dazu gehören Pfändungsmaßnahmen (Lohn-, Konto-, Sach- oder Kautionspfändung), Gerichtsvollzieheraufträge und auch Haftaufträge. Außerdem dürfen titulierte Forderungen an Auskunfteien gemeldet werden, was einen Einfluss auf die schuldnerische Bonität hat und zukünftige Gläubiger schützt.
Fazit
Ein gerichtliches Mahnverfahren fungiert als Initialzündung für den Übergang vom außergerichtlichen zum gerichtlichen Mahnwesen und ebnet zudem den Weg für die nachgerichtliche Arbeit, falls dies nötig wird. Darüber hinaus sendet der Weg über den Mahnantrag auch ein wichtiges Signal in den Markt, dass Gläubiger auf Ihrem Recht an der Bezahlung offener Posten beharren.