Gerichtlichen Mahnbescheid beantragen: So geht’s!
Einen gerichtlichen Mahnbescheid beantragen bedeutet den Einstieg in ein gerichtliches Mahnverfahren. Damit wird die Verjährung einer Forderung sofort gehemmt. Zugleich bringt die Maßnahme zusätzliche Stringenz ins Mahnwesen und zielt auf die Titulierung der Forderung ab. Wie und wo der gerichtliche Mahnbescheid beantragt wird, und welche Fallstricke dabei lauern können, erklären wir in diesem Blogbeitrag.
Grundsätzlich kann jeder Gläubiger für seine offene Forderung direkt in ein gerichtliches Mahnverfahren einsteigen, sobald die Sache in Zahlungsverzug ist. Eine betriebliche Mahnung bzw. ein professionelles Forderungsmanagement durch einen spezialisierten Inkassodienstleister ist gesetzlich nicht vorgeschrieben. Jedoch sind – je nach Verlauf der Angelegenheit – beide Maßnahmen durchaus sinnvoll. Wenn die betriebliche Zahlungserinnerung und das Inkasso Mahnwesen nicht fruchten, bringt das gerichtliche Mahnverfahren neuen Schwung in die Sache, verdeutlicht die Ernsthaftigkeit der Angelegenheit und wirkt vor allem auf die Forderungstitulierung hin! Aber von Anfang an …
Ablauf im gerichtlichen Mahnverfahren
Einen gerichtlichen Mahnbescheid beantragen funktioniert entweder über einen spezialisierten Dienstleister, der die Antragsstellung professionell in die Hände nimmt, oder Gläubiger können den mehrseitigen Antrag auf Erlass eines Mahnbescheides selbst in Angriff nehmen. Anschließend geht der Mahnantrag dann zum jeweils zuständigen Mahngericht, wo ein sog. Rechtspfleger eine formale Prüfung des Antrages durchführt. Besteht der Antrag diese Prüfung, wird der Mahnbescheid erlassen und geht der Schuldnerseite (dann Antragsgegner) zu. Findet der Rechtspfleger dagegen formale Verstöße, moniert er den Mahnantrag und gibt ihn zur Bereinigung an den Antragssteller zurück. Die Gerichte sehen im gerichtlichen Mahnverfahren dabei ein zweistufiges System vor, bestehend aus
- dem Mahnbescheid und
- dem Vollstreckungsbescheid.
Der Vollstreckungsbescheid muss innerhalb einer Frist von sechs Monaten separat beantragt werden. Ganz wichtig: Erst mit dem (unwidersprochenen) Vollstreckungsbescheid gilt die Forderung als tituliert!
Was nützt das gerichtliche Mahnverfahren?
Die Titulierung ist dabei genaugenommen eines von drei unterschiedlichen acZielen, die das gerichtliche Mahnverfahren verfolgt. Hinzu kommen noch die Verjährungshemmung und natürlich die Realisierung der Forderung. Denn die schuldnerische Gegenseite hat drei unterschiedliche Möglichkeiten, auf den Mahnbescheid zu reagieren:
- Schuldner bezahlen auf den Mahnbescheid hin (Realisierung)
- Schuldner legen Widerspruch gegen den Mahnbescheid ein (Übertritt in ein streitgerichtliches Klageverfahren)
- Schuldner ignorieren Mahn- und Vollstreckungsbescheid (Titulierung)
Eine dieser drei Varianten wird sich aus jedem gerichtlichen Mahnverfahren ergeben.
Exkurs: Klageverfahren
Solange eine Forderung gerechtfertigt und im Klageverfahren nachweisbar ist, wird daraus entweder ein gerichtlicher Vergleich oder ein Urteil folgen. Und auch diese beiden Dokumente gelten als sog. Titel – mit allen Möglichkeiten in der nachgerichtlichen Geltendmachung, sprich der Zwangsvollstreckung.
Verjährungshemmung
Der entscheidende Soforteffekt, den ein Mahnantrag entfaltet, ist die Verjährungshemmung. Hier geht es tatsächlich um den Antrag und nicht um den Bescheid! Denn solange das Antragsdatum vor dem Verjährungstermin liegt, gilt die Verjährung als gehemmt. Konkret bedeutet das: Forderungen, die nach der regelmäßigen, dreijährigen Verjährungsfrist zum 31. Dezember gegenstandslos würden, verjähren eben nicht, solange für sie rechtzeitig Mahnantrag gestellt wurde. Die Frist ist dann um (zunächst) sechs Monate verlängert – Zeit, mit dem Vollstreckungsbescheid auf die Titulierung hinzuwirken. Und damit ist die Forderung dann für mindestens 30 Jahre abgesichert.
Fazit
Einen gerichtlichen Mahnbescheid beantragen heißt zu allererst den Einstieg in ein gerichtliches Mahnverfahren angehen. Daneben bedeutet es aber auch entscheidende Vorteile in Sachen Verjährungshemmung, Titulierung und natürlich der richtigen Stringenz im Forderungsmanagement insgesamt.