5 Tipps für Vermieter
Was ist zu tun, wenn Mietzahlungen plötzlich ausbleiben? Wie funktioniert der Umgang mit säumigen Mietern, und wie lassen sich offene Mietforderungen zielgerichtet realisieren? In diesem Blogbeitrag geben wir 5 Tipps für Vermieter und erklären, worauf es bei der Arbeit an offenen Forderungen aus Mieten ankommt.
Der wichtigste Tipp ist dieser: Immer gesprächsbereit bleiben! Denn ganz gleich, ob sich eine Mietforderung im vorgerichtlichen Mahnverfahren oder schon im professionellen Forderungsmanagement befindet: Nur, wenn man mit dem Mieter spricht und eine gemeinsame Basis für eine Zahlungslösung findet, lässt sich das Mietverhältnis überhaupt aufrechterhalten. 5 weitere Tipps für Vermieter sind folgende:
Schriftlichen Mietvertrag aufsetzen
Verträge per Handschlag gelten zwar rechtlich, sind aber im Streitfall praktisch nicht nachzuweisen. Daher gilt – bei Mietverträgen, die ja immer einen langfristigen Charakter haben, sogar ganz besonders – alles, was vereinbart wurde, schriftlich festhalten! Dabei muss es gar nicht zwangsläufig ein bis ins kleinste Detail anwaltlich ausformulierter Mietvertrag sein. Sowohl in den meisten Schreibwarenhandlungen als auch im Internet gibt es eine ganze Reihe solider und belastbarer Vordrucke. Und wenn zusätzlich etwas vereinbart werden soll, lässt sich eine entsprechende Klausel auch schnell selbst hinzufügen. Damit stellt das Thema Mietvertrag heute keine Hürde mehr dar.
Zusatztipp: Wer bereits einen Inkassodienstleister hat, der im Falle einer Zahlungsstörung zum Zuge kommt, sollte diesen schon im Mietvertrag namentlich nennen. Das zeigt, dass es einen Plan B gibt.
Nebenkostenabrechnung
eindeutig regeln
Immer wieder gern ein Streitpunkt: Die Nebenkostenabrechnung. Hat jeder Haushalt (im Mehrfamilienhaus) einen eigenen Zähler, oder werden die Kosten auf alle Haushalte umgelegt? Oder werden die Nebenkosten gar nicht separat erhoben und dafür pauschal über die Miete abgedeckt? Je nach Modell ergeben sich mehr oder weniger Ansatzpunkte für Einwände von Mieterseite. Daher ist muss dieses Thema unbedingt eindeutig geklärt und vertraglich fixiert werden.
Bonitätsauskunft zum Mieter einholen
Wer sich bei einem potenziellen Mieter unsicher ist, kann eine Bonitätsauskunft über ihn einholen (lassen). Das funktioniert entweder direkt über die einschlägigen Auskunfteien, bspw. die SCHUFA, oder lässt sich über ein angeschlossenes Inkasso Büro in Auftrag geben. Vorteil bei der zweiten Variante: Inkassodienstleister arbeiten häufig nicht nur mit einer, sondern mit mehreren Auskunfteien zusammen und können dadurch ein umfassenderes Bild der Bonität eines Mietinteressenten zeichnen. Zudem werden die Rohdaten, die Auskunfteien ausspucken“ zusätzlich qualifiziert und interpretiert. Pluspunkt: Wer schon präventiv einen Spezialisten im Forderungsmanagement an der Hand hat, spart sich im Falle eines Mietausfalls die Recherche im akuten Fall.
Inkasso wagen
Kommt es tatsächlich zu einer Zahlungsstörung, geht es um ein zügiges, stringentes und konsequentes Mahnwesen. Dabei beginnt das Mahnwesen nicht erst mit der Übergabe ins Inkasso, sondern schon mit der eigenen Mahnung. Hier heißt es jedoch Maß halten: Eine einzige Mahnung (Zahlungserinnerung) genügt vollkommen. Viele Mahnschreiben ohne echte Konsequenz weichen das Mahnwesen nur unnötig auf und machen es zum zahnlosen Tiger. Zusätzlich sollte in dem Mahnschreiben schon namentlich auf das angeschlossene Inkassobüro hingewiesen werden. Steht es bereits im Mietvertrag, ist auch der Hinweis auf die entsprechende Klausel ein adäquates Mittel, den säumigen Mieter zur Zahlung zu bewegen.
Fruchtet das eigene Mahnwesen nicht, bleibt konsequenterweise der Übergang in das professionelle Forderungsmanagement, sprich ins Inkasso. Dann kümmert sich das Inkasso Büro um die weitere Bearbeitung und setzt sich für eine vernünftige Zahlungslösung ein. Zusätzliches Plus: In modernen Konzepten, wie dem Mediativinkasso, stellt der Erhalt der Mieterbeziehung ein zusätzliches Ziel in der Bearbeitung dar, sodass sich das Mietverhältnis nach erfolgreicher Realisierung weiterführen lässt, wenn dies gewünscht ist.
Den Weg zu Ende gehen
Das Mahnwesen besteht aus mehreren, aufeinander aufbauenden Schritten:
- privates/betriebliches Mahnwesen
- professionelles Mahnwesen und Inkasso
- gerichtliches Mahnverfahren
- Zwangsvollstreckung
- Titelüberwachung und Bonitätsmonitoring
Je nachdem, wann sich der Realisierungserfolg einstellt, sind nicht alle Schritte notwendig. Jedoch sind Stringenz und Konsequenz die wichtigsten Kennzeichen eines zielführenden Mahnwesens. Daher lohnt es immer, den Weg zu Ende zu gehen!
Fazit
Mit diesen 5 Tipps für Vermieter lässt sich das Risiko eines Mietausfalls freilich nicht komplett ausschließen. Jedoch geben sie Vermietern einen belastbaren Plan B an die Hand, wie sich ein Ausweg aus der Misere finden lässt.