
Schlechter Zahler
Ein schlechter Zahler ist eine Person oder ein Unternehmen, das eine oder mehrere Rechnungen nicht fristgerecht oder möglicherweise gar nicht bezahlt.
Es gibt keine eindeutige rechtliche Definition, ab wann jemand als schlechter Zahler gilt. In der Regel legt das Unternehmen selbst fest, ab wann eine Person oder ein Unternehmen als schlechter Zahler eingestuft wird.
Inkassounternehmen und Anwälte, die auf Forderungsmanagement spezialisiert sind, gehen unterschiedlich mit dem Begriff „schlechter Zahler“ um und handhaben den Umgang mit diesen Fällen nach eigenen Richtlinien.
Verschiedene Grade von schlechten Zahlern
Obwohl es keine klaren rechtlichen Definitionen für schlechte Zahler gibt, haben sich in der Praxis verschiedene Abstufungen und Kategorien herausgebildet. Diese Kategorisierung ist oft hilfreich, um festzulegen, wie mit einem schlechten Zahler verfahren wird. Handelt es sich zum Beispiel um jemanden, der aus Versehen eine Rechnung zu spät begleicht, oder um jemanden, der regelmäßig und absichtlich Zahlungen ignoriert?
Es wird oft unterschieden: Personen oder Unternehmen, die wenige Tage nach Fälligkeit zahlen, gelten in der Regel nicht als schlechte Zahler. Im Gegensatz dazu werden Kunden, die regelmäßig an Zahlungen erinnert werden müssen, häufig als schlechte Zahler eingestuft.
Wie geht man mit schlechten Zahlern um?
Die Vorgehensweise bei schlechten Zahlern sollte im Unternehmen klar geregelt sein, sodass die Buchhaltung, oder die verantwortliche Finanzabteilung, einheitlich reagieren kann. In Deutschland gibt es verschiedene Methoden, um mit schlechten Zahlern umzugehen, darunter Anrufe an den Schuldner, das Versenden von freundlichen Zahlungserinnerungen, Mahnschreiben ohne Mahngebühr, Mahnschreiben mit Mahngebühren sowie die Berechnung von Verzugszinsen und ggf. einer Verzugsentschädigung (nur im B2B-Bereich zulässig).
Sollten diese Maßnahmen nicht ausreichend sein, besteht die Möglichkeit, ein Inkassoverfahren einzuleiten – entweder durch Eigeninkasso, bei dem das Unternehmen selbst die Schritte durchführt, oder durch die Beauftragung eines Inkassounternehmens, oder Anwalts, der auf Forderungseinzug spezialisiert ist.
Gesetzliche Anforderungen und Vorschriften im Umgang mit schlechten Zahlern
Es gibt grundlegende gesetzliche Vorgaben, die Sie als Gläubiger einhalten müssen, wenn Sie schlechte Zahler verwalten. Diese Vorschriften betreffen insbesondere Fristen, die korrekte Berechnung und Erhebung von Gebühren, sowie die Bedingungen die erfüllt sein müssen, bevor ein Inkassoverfahren eingeleitet werden darf.
Weitere Informationen zu den aktuellen Regelungen finden Sie auf der Collectia-Website.