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Maßnahmen im gerichtlichen Mahnverfahren

Der Antrag auf Mahnbescheid…

… ist der Einstieg in das gerichtliche Mahnverfahren. Das bedeutet, wir reichen den Mahnantrag direkt beim für Sie zuständigen Mahngericht ein, wo Ihr Antrag von einem Rechtspfleger bearbeitet wird. Nach Prüfung Ihres Antrages ergeht ein Mahnbescheid, der Ihrem Schuldner in amtlicher Zustellung zugeht. Wenn der Rechtspfleger einzelne Punkte am Mahnantrag moniert, übernehmen wir selbstverständlich das komplette Monierungsmanagement für Sie und arbeiten so lange an Ihrem Antrag, bis dieser einwandfrei und rechtssicher ist. Der Einstieg in das gerichtliche Mahnverfahren über den Antrag auf Mahnbescheid bringt für Sie gleich mehrere entscheidende Vorteile im Forderungsmanagement:

  • Ihre Forderung wird unmittelbar gegen die drohende Verjährung gehemmt (Frist: 3 Jahre)
  • Mit dem Einstieg in das gerichtliche Mahnverfahren untermauern Sie Ihr Interesse an der Verfolgung des offenen Postens
  • Das Forderungsmanagement geht in die zweite Stufe über und gewinnt noch mehr Nachdruck
  • Über den Mahnantrag stellen Sie alle Weichen für die Erwirkung eines Titels, der Ihnen Ihre Forderung für 30 Jahre sichert
Der Antrag auf Vollstreckungsbescheid…

… ist der entscheidende zweite Schritt im gerichtlichen Mahnverfahren. Das Ziel, nämlich dass Ihre Forderung tituliert wird, rückt näher. Legt Ihr Schuldner innerhalb einer 14-tägigen Frist keinen Widerspruch gegen den Mahnbescheid ein, stellen wir den Antrag auf Erlass des Vollstreckungsbescheides. Nach erneuter Prüfung beim Mahngericht geht dieses Dokument Ihrem Schuldner ebenfalls in amtlicher Zustellung zu, und er erhält abermals Gelegenheit, sich mit der Forderungssache zu befassen. Dieses Prozedere sorgt für Fairness im gerichtlichen Mahnverfahren und gibt allen Parteien Gelegenheit, sich für ihre Interessen einzusetzen.

Der Titel ist erwirkt…

… wenn der Schuldner keinen Einspruch gegen den Vollstreckungsbescheid einlegt. Nach der Einspruchsfrist von weiteren 14 Tagen ist Ihre Forderung für 30 Jahre abgesichert, und wir können gemeinsam über das weitere Vorgehen entscheiden.

Liegt Ihr Titel einmal vor, kümmern wir uns um die Durchsetzung Ihrer Ansprüche. Das bedeutet, wir nehmen Ihren Titel in die Zwangsvollstreckung und sorgen für ein professionelles Titelmanagement ganz in Ihrem Sinne. Die einzelnen Maßnahmen besprechen wir selbstverständlich individuell mit Ihnen, besonders dann, wenn Vollstreckungskosten im Raum stehen.

Ihre Titulierungsvorteile auf einen Blick:

  • Absicherung Ihrer Forderung für 30 Jahre
  • Schutz gegen Rechtsverwirkung
  • Kontinuierliche Zugriffsmöglichkeiten auf
  • Schuldnervermögen
Mahnbescheid

Mahnbescheid

Ins gerichtliche Mahnverfahren einsteigen und die Verjährung von Forderungen hemmen.

Vollstreckungsbescheid

Vollstreckungsbescheid

Konsequentes Engagement für die rechtliche Absicherung Ihrer offenen Posten.

Titel erwirkt

Titel erwirkt

Langfristig und zielgerichtet Denken und Forderungen für die Zukunft absichern.

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