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25/06/2015

Privatrechtliche Forderungen: Möglichkeiten im Inkasso

Grundsätzlich stehen für die Bearbeitung offener privatrechtlicher Forderungen im Inkasso sämtliche Möglichkeiten des professionellen Forderungsmanagements zur Verfügung. Besonderes Augenmerk liegt beim Thema Inkasso für die öffentliche Hand aber immer auf der Sicherstellung einer Kommunikation zwischen Kommune und Schuldner. In diesem Blogbeitrag zeigen wir, worauf es für Kommunen bei der Zusammenarbeit mit einem Inkassodienstleister ankommt.

Die öffentliche Hand unterscheidet grundsätzlich zwischen zwei Arten von Forderungen, nämlich privatrechtlichen und öffentlich–rechtlichen. Dabei ist streng reglementiert, welcher Art welche Forderung ist und damit auch, unter welchen Voraussetzungen eine Zusammenarbeit mit einem Dienstleister im professionellen Forderungsmanagement überhaupt infrage kommt.

Was sind privatrechtliche Forderungen?

Zur Kategorie der privatrechtlichen Forderungen gehören alle Außenstände der öffentlichen Hand, die keinen hoheitlichen Charakter haben. Sämtliche Steuern und steuerähnliche Ansprüche gehören entsprechend nicht dazu!

privatrechtliche forderungen

Privatrechtliche Forderungen sind alle offenen Posten der öffentlichen Hand, bei denen die Kommune als juristische Person auftritt. Auch Forderungen, die der Kommune indirekt zustehen, beispielsweise, wenn eine Gemeinde eine separate Gesellschaft führt, die verschiedene Dienstleistungen für die Gemeinde erfüllt, gehören zum privatrechtlichen Bereich. Klassische Schuldverhältnisse, aus denen Kommunen privatrechtliche Forderungen geltend machen (können), sind folgende:

  • Mieten
  • Pachten
  • Verkäufe (bspw. Grundstücksverkäufe)
  • Indirekte Forderungen, die die Gemeinde begünstigen

Mieten

Tritt die Kommune als Vermieter auf, beispielsweise im sozialen Wohnungsbau, aber auch bei der Bereitstellung von Geschäftsräumen, die zu den kommunalen Liegenschaften gehören, handelt es sich dabei regelmäßig um privatrechtliche Vertragsverhältnisse. Ergo gehören auch Forderungen, die sich aus Zahlungsstörungen solcher kommunalen Vermietungsangebote ergeben, zum privatrechtlichen Bereich und können damit problemlos an ein Inkasso Büro übergeben werden.

Pachten

Auch Pachten, die der Kommune zustehen, gehören zur Kategorie der privatrechtlichen Forderungen. Wenn also offene Forderungen, beispielsweise aus der Verpachtung von Gastronomieräumen, entstehen, kann eine Inkasso Firma mit der Realisierung solcher Forderungen betraut werden.

Verkäufe

Verkaufen Kommunen, Gemeinden, Länder oder Staaten etwas, beispielsweise Grundstücke, aber auch Fahrzeuge oder sonstiges Material, das eindeutig im Besitz und Eigentum der öffentlichen Hand ist, können sich aus solchen Verträgen privatrechtliche Forderungsangelegenheiten ergeben. Damit können auch solche Fälle an einen Inkassodienstleister übergeben werden

indirekte Forderungen

Ein typisches Beispiel für solche indirekten Forderungen, an denen Gemeinden beteiligt sind, sind kommunale Versorgungs- und sonstige Unternehmen. Dann gibt es eine privatrechtliche, juristisch eigenständige Unternehmung, an der die öffentliche Hand aber beteiligt ist. Das eigentliche Vertragsverhältnis, beispielsweise für die Energieversorgung o.ä., besteht aber zwischen Bürger und Versorger. Dass die Kommune überhaupt an dem Versorgungsunternehmen beteiligt ist, ist rechtlich zunächst nicht relevant. Solche Forderungen können damit auch an einen Inkassodienstleister übergeben werden.

Die Rolle des Inkassodienstleisters

privatrechtliche forderungen

Ein großes Augenmerk liegt auf der Funktion des Inkassodienstes als Mediator zwischen Kommune (Gläubiger) und Schuldner. Das liegt daran, dass aus kommunaler Sicht Schuldner nicht nur Schuldner sind, sondern eben auch Bürger. Ziel eines Inkassoverfahrens für die öffentliche Hand ist es immer, die Kommunikation zwischen Gemeinde und Bürger aufrecht zu erhalten bzw. als Vermittler aufzutreten.

Fazit

Für sämtliche privatrechtlichen Forderungen stehen nach der Übergabe an einen Dienstleister im Forderungsmanagement sämtliche Instrumentarien für die Realisierung zur Verfügung: vom vorgerichtlichen Inkasso über das gerichtliche Mahnverfahren bis zur Titelüberwachung.