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Mahnverfahren01
05/01/2016

Mahnverfahren: Was bedeutet das?

Das Mahnverfahren bezeichnet alle Maßnahmen, die unternommen werden, um eine offene Forderung zu realisieren. Dabei umfasst es im weitesten Verständnis sämtliche Teilabschnitte in der Arbeit an einer zahlungsgestörten Forderungsangelegenheit, also vom betrieblichen bis zum gerichtlichen Mahnverfahren. In diesem Blogbeitrag zeigen wir, welche Mahnstufen es im Mahnverfahren gibt, wo welche Kosten entstehen und welche Chancen sich für Gläubiger bieten.

Insgesamt lässt sich das Mahnverfahren in drei bzw. vier Teilabschnitte gliedern, je nachdem, welche Auffassung man für das Ende des Mahnverfahrens zu Grunde legt. Das inkassoseitige Mahnverfahren fußt dabei auf der Zusammenarbeit mit einem professionellen Dienstleister im Forderungsmanagement:

  • betriebliches/privates Mahnverfahren
  • inkassoseitiges Mahnverfahren
  • gerichtliches Mahnverfahren
  • (nachgerichtliche Arbeit an titulierten Forderungen)

Betriebliches Mahnverfahren

Unter dem betrieblichen bzw. privaten Mahnverfahren verstehen sich alle Mahnungen, die seitens des Gläubigers direkt an den Schuldner verschickt werden. Also beispielsweise Zahlungserinnerungen, die eine Nachfrist setzen oder auch Mahnungen, in denen die Abgabe der Angelegenheit an einen Inkassodienstleister angekündigt wird.

Kosten im betrieblichen Mahnwesen

Die Kosten für ein solches innerbetriebliches bzw. privates Mahnwesen (bei privaten Forderungen) entstehen einerseits für den Versand, andererseits ergibt sich aber der Löwenanteil der Kosten für das betriebliche Mahnwesen aus dem Zeitaufwand, der für die Formulierung entsteht, sofern es kein innerbetriebliches automatisiertes Mahnwesen gibt. Zudem fehlt die hier aufgewandte Zeit freilich an anderer Stelle.

Inkasso

Die zweite Stufe im gesamten Mahnverfahren startet mit der Fallübergabe an ein Inkasso Büro. Direkt nach der Übergabe geht der Fall dann in die Bearbeitung, und die erste Inkassomahnung wird an den Schuldner versandt. Reagiert er nicht, folgt nach 14 Tagen die zweite Inkassomahnung. Bleibt auch diese fruchtlos, geht die Sache ins telefonische Mediativinkasso. Ziel im gesamten vorgerichtlichen Inkassoprozess ist es, eine Einigung mit dem Schuldner zu erzielen und so die offene Forderung an den Gläubiger durchzuleiten.

Kosten

Grundsätzlich fallen im vorgerichtlichen Inkasso Kosten an, denn die Arbeit des Inkassodienstleisters ist natürlich nicht kostenlos. Jedoch werden diese Kosten nicht dem Gläubiger, also dem Auftraggeber berechnet, sondern werden direkt an den Schuldner weitergegeben, da dieser den erhöhten Beitreibungsaufwand durch seinen Zahlungsverzug ja erst notwendig macht. Das bedeutet: unterm Strich zahlen Gläubiger nichts im vorgerichtlichen Inkasso.

Gerichtliches Mahnverfahren

Das gerichtliche Mahnverfahren startet mit dem Antrag auf Mahnbescheid beim zuständigen Mahngericht. Diesen Antrag können Gläubiger entweder selbst stellen, oder sie beauftragen die Antragsstellung direkt bei ihrem Inkassodienstleister. Nach dem Antrag auf Erlass eines Mahnbescheides geht dem Schuldner der Mahnbescheid in amtlicher Zustellung zu und er erhält Gelegenheit, Widerspruch einzulegen. Verstreicht die Widerspruchsfrist von 14 Tagen, zündet die zweite Stufe im gerichtlichen Mahnverfahren, und der Vollstreckungsbescheid wird beantragt und erlassen. Reagiert der Schuldner auch darauf nicht, gilt der sog. Titel als erwirkt und die offene Forderung ist für 30 Jahre abgesichert.

Kosten

Die Kosten für das gerichtliche Mahnverfahren richten sich nach der Höhe der Forderung. Bei Forderungen bis 1.000 EUR liegen die Kosten für den Mahnantrag bspw. bei rund 32,00 EUR. Jedoch stehen dem Gläubiger diese Kosten wiederum vom Schuldner zu, denn auch sie stellen einen Verzugsschaden dar.

Nachgerichtliche Optionen

Ist der Titel einmal erwirkt, eröffnet sich in der nachgerichtlichen Arbeit an offenen Forderungen das weite Feld der Zwangsvollstreckungsmaßnahmen. Wichtig dabei: Eine Vollstreckungsmaßnahme ist nur dann sinnvoll, wenn ihr ein solides Bonitätsmonitoring zu Grund liegt. Erst wenn klar ist, dass Schuldner über pfändbare Vermögenswerte verfügen, lohnen solche Maßnahmen. In der nachgerichtlichen Arbeit von einem Mahnverfahren zu sprechen ist dabei genaugenommen falsch, denn der Schuldner wird ja nicht mehr zur Zahlung angemahnt, dennoch ist es freilich Bestandteil des gesamten Mahnverfahrens bzw. dessen vorläufiger Endpunkt.

Kosten

In der nachgerichtlichen Bearbeitung entstehen Kosten immer dann, wenn Vollstreckungsmaßnahmen eingeleitet werden. So kosten beispielsweise Aufträge an den Gerichtsvollzieher oder Anträge auf Pfändungs- und Überweisungsbeschluss. Aber auch diese Kosten gehen schlussendlich zu Lasten des Schuldners.

Fazit

Das Mahnverfahren als solches gliedert sich in verschiedene Abschnitte. Die jeweiligen Kosten sind unterschiedlich und hängen von der Forderungshöhe ab. Jedoch gehören sie alle zum Verzugsschaden, der vom Schuldner zu tragen ist.