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Kreditgeber

Kreditgeber

Ein Kreditgeber ist eine natürliche oder juristische Person, die einem Kreditnehmer (Kreditempfänger) Geld oder einen anderen geldwerten Vorteil zur Verfügung stellt – verbunden mit der Erwartung, dass dieser Betrag innerhalb eines vereinbarten Zeitraums zurückgezahlt wird. Die Rückzahlung erfolgt in der Regel mit Zinsen, die den Preis für die Überlassung des Kapitals darstellen.

Kreditgeber können Banken, Sparkassen, Finanzinstitute, Leasinggesellschaften, Handelsunternehmen oder auch Privatpersonen sein.

Im Rahmen des Forderungsmanagements ist der Kreditgeber oft identisch mit dem Gläubiger, der bei Zahlungsverzug berechtigt ist, Mahnungen zu versenden, Verzugszinsen zu berechnen oder ein Inkassounternehmen wie Collectia zu beauftragen.

Typische Formen der Kreditvergabe

Kredite können in vielen Varianten gewährt werden, z.B.:

  • Bankkredite wie Ratenkredite, Dispositionskredite oder Hypothekendarlehen
  • Lieferantenkredite, bei denen Unternehmen ihren Kunden ein Zahlungsziel von z.B. 30 Tagen gewähren
  • Privatkredite zwischen Privatpersonen
  • Leasingverträge oder Mietkaufmodelle

Auch der Kauf auf Rechnung, wie er im Handel üblich ist, stellt eine Form der Kreditgewährung dar.

Risiken für den Kreditgeber

Jeder Kredit ist mit einem Kreditausfallrisiko verbunden: Der Kreditnehmer könnte in Zahlungsverzug geraten oder zahlungsunfähig werden (z. B. durch Insolvenz, Einkommensverlust oder Tod).
Zur Absicherung nutzen Kreditgeber in Deutschland unter anderem:

  • Bonitätsprüfungen (z.B. über Qatchr, SCHUFA, Bürgel, Creditreform)
  • Sicherheiten wie Bürgschaften, Pfandrechte oder Eigentumsvorbehalte
  • Vertragsklauseln zu Zahlungszielen, Verzugszinsen und Mahngebühren

Rechte und Pflichten des Kreditgebers

Rechte:

  • Rückzahlung des geliehenen Betrags innerhalb der vereinbarten Frist verlangen
  • Verzugszinsen und Mahngebühren bei Zahlungsverzug geltend machen (§§ 286 ff. BGB)
  • Bei fortgesetzter Nichtzahlung rechtliche Schritte einleiten, z.B. gerichtliches Mahnverfahren oder Klage

Pflichten:

  • Vertraglich vereinbarte Kreditsumme rechtzeitig auszahlen
  • Transparente und gesetzeskonforme Vertragsgestaltung sicherstellen (u.a. nach BGB und Preisangabenverordnung)
  • Bei Verbraucherdarlehen besondere Informations- und Widerrufspflichten einhalten

Kreditgeber im Inkassoprozess

Gerät ein Kreditnehmer in Verzug, kann der Kreditgeber nach eigenem Mahnschreiben ein Inkassounternehmen beauftragen.
Collectia unterstützt Kreditgeber in Deutschland bei:

  • Außergerichtlichem Inkasso mit fairer und lösungsorientierter Kommunikation
  • Gerichtlichem Mahnverfahren zur Titulierung der Forderung
  • Zwangsvollstreckung bei titulierten Forderungen
  • Langzeitüberwachung offener Titel (bis zu 30 Jahre)

Unser Ansatz verbindet technologische Effizienz mit Respekt für die Kundenbeziehung – so sichern wir offene Forderungen, ohne langfristige Geschäftsbeziehungen unnötig zu belasten.

Lesen Sie auch: Wie Inkasso sowohl effektiv als auch human sein kann

Fazit

Der Kreditgeber spielt eine zentrale Rolle im Wirtschaftsleben. Eine solide Bonitätsprüfung, klare Vertragsgestaltung und konsequente Verfolgung offener Forderungen – ggf. mit Unterstützung eines professionellen Inkassodienstleisters – erhöhen die Sicherheit und minimieren Ausfallrisiken.


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