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Inkassofall

Inkassofall

Ein Inkassofall bezieht sich auf ein Verfahren, bei dem ein Inkassounternehmen, ein Anwalt oder der Gläubiger selbst versucht, ausstehende Forderungen von einem Schuldner einzutreiben.

Ein Inkassofall entsteht, wenn ein Schuldner eine Rechnung, Schuld oder andere finanzielle Verpflichtungen nicht begleicht. Entscheidet sich der Gläubiger, das ausstehende Guthaben professionell einzufordern, beginnt damit der Inkassoprozess.

Wer kann einen Inkassofall bearbeiten?

Als Gläubiger haben Sie mehrere Möglichkeiten zur Bearbeitung eines Inkassofalls.

Sie können den Inkassofall selbst abwickeln, was oft als „Eigeninkasso“ bezeichnet wird. In diesem Fall übernimmt der Gläubiger den gesamten Prozess – vom Versenden von Mahnungen und Inkassowarnungen bis hin zu eventuellen Zahlungsvereinbarungen.

Falls Sie den Inkassofall jedoch nicht selbst verwalten möchten, können Sie einen zugelassenen Inkassodienstleister oder einen Inkassoanwalt beauftragen, die Angelegenheit in Ihrem Namen zu übernehmen.

Zusätzlich gibt es die Möglichkeit, den Fall zur gerichtlichen Beitreibung an das Amtsgericht weiterzuleiten, falls eine außergerichtliche Lösung nicht erfolgreich ist.

Beachten Sie, dass in Deutschland ausschließlich autorisierte Inkassounternehmen und Anwälte berechtigt sind, Inkassodienstleistungen im Auftrag Dritter durchzuführen.

Falls Sie internationale Forderungen haben, informieren Sie sich über internationales Inkasso (Auslandsinkasso).

Wie verläuft ein Inkassofall?

Obwohl jeder Inkassofall und jeder Schuldner individuell ist, lässt sich der typische Verlauf eines Inkassoprozesses allgemein beschreiben. Der Ablauf kann jedoch je nach Einzelfall und individuellen Umständen variieren.

Wenn der Schuldner den offenen Betrag nach Erhalt des Inkassoschreibens sofort zahlt, wird der Fall abgeschlossen. Falls der Schuldner jedoch weiterhin nicht zahlt, kann der Inkassofall in mehrere Schritte unterteilt werden. In manchen Fällen bleibt der Inkassofall ungelöst, zum Beispiel bei Tod oder Insolvenz des Schuldners.

Im Allgemeinen kann ein Inkassofall wie folgt ablaufen:

  • Inkassowarnung / Mahnschreiben: Jeder Inkassofall beginnt mit einer Inkassowarnung oder einem Mahnschreiben, in dem der Schuldner über die offene Forderung informiert wird. Dem Schuldner wird in der Regel eine Frist von 10 Tagen eingeräumt, um die Zahlung zu leisten und ein Inkassoverfahren zu vermeiden.
  • Inkassomaßnahmen: Erfolgt innerhalb der Frist keine Zahlung, werden weitere Inkassomaßnahmen eingeleitet. Dazu gehören Anrufe, der Versand von Mahnschreiben, Zinsaufschläge, Inkassokosten oder das Angebot einer Ratenzahlungsvereinbarung.
  • Gerichtliches Inkassoverfahren: Führt dies zu keinem Ergebnis, kann der Fall zur gerichtlichen Beitreibung an das zuständige Amtsgericht weitergeleitet werden.

Dieser Ablauf bietet einen allgemeinen Überblick, jedoch ist es wichtig, jeden Inkassofall individuell zu betrachten.

Werden alle Inkassofälle gelöst?

Viele Inkassofälle können glücklicherweise durch vollständige oder teilweise Zahlung des offenen Betrags gelöst werden. Jedoch gibt es Fälle, in denen der Inkassofall unbezahlbar bleibt.

Zu den häufigsten Gründen für die Unlösbarkeit eines Inkassofalls zählen Insolvenzen, Todesfälle des Schuldners oder eine komplexe finanzielle Situation, bei der Ihr Anspruch in einer Vielzahl anderer Forderungen untergeht.

Benötigen Sie Unterstützung bei Ihrem Inkassofall?

Mit umfassender Erfahrung im Inkassowesen verfügt Collectia über fundierte Kenntnisse in der effektiven Einziehung von Forderungen für Unternehmen aller Art. Wenn Sie Unterstützung bei der Forderungseintreibung benötigen, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Kontaktieren Sie uns für ein unverbindliches Beratungsgespräch darüber, wie wir Sie und Ihr Unternehmen bei Inkassofällen unterstützen können.