Möglichkeiten im Inkasso
Wer offene Forderungen hat und sich dazu entschließt, seine Außenstände nicht einfach verlorenzugeben, sondern stattdessen auf Inkasso setzt, hat die Qual der Wahl. Modernes Forderungsmanagement bietet ganz unterschiedliche Möglichkeiten im Inkasso. Von Factoring über Anwaltskanzleien bis zu individuellen Ansätzen im Mediativinkasso: Der Markt bietet unterschiedliche Konzepte für jeden Anspruch. Mit diesem Blogbeitrag bringen wir etwas Licht ins Dickicht der Möglichkeiten im Inkasso und zeigen, was genau hinter welchen Konzept steht.
Drei der beliebtesten Möglichkeiten über die <a href=“https://www.pno-inkasso.de/“ title=“PNO inkasso AG“>Zusammenarbeit mit einem Anbieter für Dienstleistungen im Forderungsmanagement zu seinem Geld zu kommen, sind die Folgenden:
- Factoring
- Anwaltsinkasso
- Professionelles Forderungsmanagement
Dabei funktionieren die drei Konzepte unterschiedlich, auch wenn es auf den ersten Blick nicht so scheint. Die größten Unterschiede liegen in den Gebühren, den Durchleitungsbeträgen (dem, was Inkassomandanten am Ende herausbekommen) und in der Schuldnerkommunikation.
Factoring
Factoring bzw. Forderungskauf bedeutet, dass ein sogenannter Factorer oder Factor offene Forderungen ganz einfach kauft. Dies tut er natürlich nicht zum Nennwert der offenen Posten, sondern deutlich unter dem eigentlichen Wert, beispielweise pauschal für die Hälfte. Um die vollständige Realisierung des offenen Postens (100%) kümmert sich der Factor dann anschließend selbst und dann natürlich auch im eigenen Interesse. Die Differenz zwischen Nominalwert der Forderung und Einkaufswert der Forderung stellt den Gewinn des Factors dar. Entsprechend agiert er in der Schuldnerkommunikation.
Zusätzliche Gebühren fallen für Gläubiger in der Regel nicht an, jedoch erhalten sie eben auch nur einen Anteil ihrer Forderung, den aber dafür sofort. Factoring richtet sich an Gläubiger, denen nicht an der Beziehung zu ihren Schuldnern gelegen ist, die schnell Geld brauchen und die bereit sind, einen gewissen finanziellen Verlust bei der Nachverfolgung ihrer offenen Forderungen in Kauf zu nehmen.
Anwaltsinkasso
Beim Anwaltsinkasso geht eine zahlungsgestörte Forderungsangelegenheit direkt an den Anwalt eines Gläubigers. Der Rechtsanwalt schreibt daraufhin eine, möglicherweise zwei Mahnungen an den Schuldner und fordert ihn zur Zahlung auf. Dabei ist der Anwalt von Rechtswegen verpflichtet, ab der ersten Mahnung die volle Gebühr, nämlich die 1,3-fache Mahngebühr nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) zu berechnen. Entsprechend summiert sich die Gesamtforderung für den Schuldner recht schnell auf.
Zudem bieten Anwälte in der Regel kein professionelles Telefoninkasso an und gehen damit nicht aktiv auf Schuldner zu. Eine einvernehmliche Lösung, beispielsweise in Form eines Ratenzahlungsplans, kommt damit nur zustande, wenn der Schuldner sich selbst aktiv um eine Lösung bemüht. Wenn Schuldner auf Anwaltsmahnungen hin zahlen, ist die Durchleitungssumme dafür in der Regel die volle Höhe der offenen Forderung. Die Zusammenarbeit mit einem Anwalt im Forderungsmanagement lohnt damit für Gläubiger, die die ungeklärte Forderungssache schnell vom Tisch haben wollen und keinen gesteigerten Wert auf eine professionelle und zielgerichtete Schuldnerkommunikation legen.
Forderungsmanagement
Im professionellen Forderungsmanagement und im Mediativinkasso geht es darum, eine vernünftige Lösung für den Umgang mit einer offenen Forderung zu finden. Dabei wird der Schuldner im Telefoninkasso aktiv in den Lösungsprozess eingebunden. Neben der Realisierung der offenen Forderung ist der Erhalt der durch die Zahlungsstörung angeschlagenen Geschäftsbeziehung immer ein ebenbürtiges Ziel, und die Schuldnerkommunikation steht sehr weit oben auf der Prioritätenliste.
Bei den Gebühren können sich Inkassodienstleister zwar an den Maximalwerten, die im RVG vorgesehen sind, orientieren, sind aber im Gegensatz zu Rechtsanwälten nicht dazu verpflichtet, die volle Höhe zu nehmen. Das hat zur Folge, dass die Mahngebühren und damit die Gesamtforderung (Ursprungsforderung + Mahnkosten) nicht so hoch ausfallen, wie auf der Rechtsanwaltsmahnung. Die Akzeptanz beim Schuldner, eine nur gering erhöhte Forderung aus dem Inkasso zu bezahlen, ist dadurch höher, was wiederum die Realisierungswahrscheinlichkeit steigern kann.
Da im professionellen Forderungsmanagement sämtliche Gebühren zulasten des Schuldners gehen, ändert sich an der Durchleitungssumme nichts. Bei Erfolg erhalten Gläubiger in der Regel 100% ihrer Forderung zurück. Der Weg über die Zusammenarbeit mit einem Profi im Forderungsmanagement lohnt sich damit immer dann, wenn die Realisierung der offenen Forderung und der Erhalt der Geschäftsbeziehung forciert werden. Da man sich als Gläubiger durch die Wahl eines Inkassodienstleisters aber keine Zugriffsmöglichkeiten, wie etwa den Einstieg ins gerichtliche Mahnverfahren, nimmt, kommen über den offenen Dialog mit Schuldnern neue Möglichkeiten im Inkasso dazu, ohne Handlungsspielräume zu beschneiden.
Kurzübersicht
Factoring | Anwalt | Forderungsmanagement | |
Gebühren (1. Mahnung) | Unbekannt | Zwingend 1,3 | Freiwillig 1,0 |
Durchleitungsbetrag | max. 70% | 100% | 100% |
Schuldnerkommunikation | Unbekannt | nur passiv | aktiv & zielgerichtet |
Fazit
Welche der drei hier vorgestellten Varianten für wen infrage kommt, hängt von der individuellen Priorität ab. Je nachdem bietet aber vor allem die Zusammenarbeit mit einem Profi im Forderungsmanagement die größte Vielfalt an Lösungsmöglichkeiten, speziell wenn es darum geht, sich nicht schon im Vorfeld Möglichkeiten im Inkasso zu nehmen.