Geduld zahlt sich aus!
Geduld ist eine Tugend, das lernt man schon als Kind. Dass sie sich später sogar bezahlt machen kann, zeigt die Inkassopraxis ganz deutlich. Je länger Forderungsfälle nämlich in der inkassomäßigen Bearbeitung sind, desto größer werden die Realisierungschancen.
Das liegt zum einen daran, dass mit zunehmender Bearbeitungsdauer durch den Inkassodienstleister der Katalog möglicher Einzugsmaßnahmen ständig wächst. Die Titulierung und damit verbunden die Pfändungsmöglichkeit einer offenen Forderung werden beispielsweise erst nach dem Übergang in das gerichtliche Mahnverfahren bzw. die Übernahme einer Forderung in die Langzeitüberwachung möglich. Anderseits nimmt mit der Zeit auch die Bereitschaft vieler Schuldner zu, sich doch auf ein Gespräch einzulassen, um eine Zahlungslösung zu vereinbaren. Kurz: Irgendwann wollen auch Schuldner die Sache aus der Welt haben. Auch der Zahlungsfortschritt vereinbarter Ratenzahlungen trägt zur Erfolgsformel Realisierung über die Zeit bei.
Ein Querschnitt durch die rund 20.000 gewerblichen und privaten Mandanten der PNO inkasso AG untermauert die Einschätzung vom Zusammenhang zwischen Realisierungswahrscheinlichkeit und Bearbeitungsdauer mit harten Zahlen. So liegen die durchschnittlichen Chancen, innerhalb des ersten Jahres der Fallübergabe die Gesamtforderung einzuziehen, zwischen fünf und zehn Prozent, nach fünfjähriger Bearbeitung bzw. konsequenten Ratenzahlungen durch säumige Zahler aber bei bis zu achtzig Prozent.Der Hauptgrund für diesen Zusammenhang liegt im Fortschritt einer einmal verhandelten Ratenzahlung. Als vollständig realisiert wird ein Fall nämlich konsequenterweise erst dann angesehen, wenn die letzte Rate eingegangen und die offene Forderung an den Inkassomandanten durchgeleitet ist. Hinzu kommen verschiedene gesetzliche Wider- und Einspruchsfristen und auch die Überlastung der Gerichte. Dadurch kann sich das gerichtliche Mahnverfahren in die Länge ziehen. Die jeweils zuständigen Rechtspfleger, also die Gerichtsbeamten, die mit der Bearbeitung der eingehenden Anträge im gerichtlichen und nachgerichtlichen Inkasso beauftragt sind, kommen beispielsweise mit der Bearbeitung von Mahnanträgen kaum nach. Entscheidend in der Einleitung des gerichtlichen Mahnverfahrens ist jedoch das Datum der Mahnantragstellung, durch eine längere Bearbeitungszeit bei Gericht entstehen Gläubigern so überhaupt keine Nachteile.
Im zweiten Jahr der Forderungsbearbeitung steigen die Chancen auf einen erfolgreichen Einzug beim Schuldner auf gute 40 Prozent an. D.h., dass mehr als jede dritte an einen Inkassodienstleister übergebene Forderung komplett durchgeleitet werden kann. Der Fall ist damit abgeschlossen und der Gläubiger hat nach zwölf bis vierundzwanzig Monaten sein Geld. Das hängt naturgemäß von der Bonität des Schuldners und der Höhe der von ihm geleisteten Raten ab.
Ein guter Teil aller Fälle geht zudem tatsächlich in die nachgerichtliche Bearbeitung. Dann veranlassen Inkassobüros in Rücksprache mit ihren Mandanten die Beauftragung eines Gerichtsvollziehers oder wenden sich via Pfändungs- und Überweisungsbeschluss (PfüB) an die Drittschuldner des Schuldners, sprich Banken, Vermieter oder Arbeitgeber. Parallel dazu schreiten auch wieder die Ratenzahlungseingänge, die ggf. in den vorangegangenen Jahren im Rahmen einer verbindlichen Ratenzahlungsvereinbarung geschlossen wurden, kontinuierlich voran und führen die offenen Forderungen ihrer vollständigen Realisierung zu. Im dritten Jahr nach der Fallübergabe steigt die Realisierungsquote dadurch noch einmal deutlich an und liegt im Mittel bei fast 60 Prozent.
Im vierten Jahr der Fallbearbeitung können durchschnittlich rund drei Viertel aller Inkassofälle abgeschlossen werden und nach fünf Bearbeitungsjahren überschreitet die Realisierungsquote die Achtzig-Prozent-Marke. Sämtliche Maßnahmen, die in der Realisierung möglich sind, greifen dann. Zudem schließen die meisten Schuldner nach spätestens fünf Jahren ihre Ratenzahlungen ab und tragen so zur guten Realisierungsquote bei. Innerhalb von fünf Jahren nach Eintritt des Zahlungsverzuges bzw. der Übergabe der Forderung an einen Inkassodienstleister können also mit großer Sicherheit vier Fünftel aller offenen Forderungen zur Zufriedenheit von Gläubigern – und regelmäßig auch zu der der Schuldner – abgeschlossen werden.
Lieber etwas warten als ganz verzichten!
Fazit
Gläubiger tun sich einen großen Gefallen, wenn sie Geduld in der Fallbearbeitung beweisen. Insbesondere, wenn im Mediativinkasso mit Rücksicht auf den Erhalt einer Geschäftsbeziehung teils langfristige Ratenzahlungslösungen vereinbart werden, kann die vollständige Realisierung einer offenen Forderung einen gewissen Zeitraum in Anspruch nehmen. Das Warten lohnt sich aber, weil es allemal besser ist, eine Forderung spät zu bekommen als gar nicht!