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Außenstände

Außenstände

Außenstände bezeichnen offene Geldbeträge, die ein Gläubiger noch von einem Schuldner zu erhalten hat. Typischerweise entstehen Außenstände, wenn eine Rechnung trotz Fälligkeit nicht bezahlt wurde oder eine vereinbarte Zahlung ausbleibt. In der Praxis wird der Begriff vor allem für ausstehende Kundenforderungen verwendet. Heute sind auch die Begriffe „offene Forderungen“ und „offene Posten“ weit verbreitet, doch „Außenstände“ ist weiterhin ein verständliches und gebräuchliches Wort. 

Was sind Außenstände?

Ein Außenstand ist ein offener Anspruch auf Zahlung zwischen zwei Parteien. Meist geht es um unbezahlte Rechnungen aus Lieferungen oder Leistungen, möglich sind aber auch ausstehende Raten, Honorare oder andere vertraglich vereinbarte Zahlungen. Außenstände entstehen, wenn ein Schuldner seine Zahlungspflicht nicht rechtzeitig erfüllt und der Betrag beim Gläubiger offen bleibt. Damit hängen Außenstände eng mit Zahlungsverzug und dem gesamten Forderungsmanagement eines Unternehmens zusammen.

Wie werden Außenstände eingezogen?

Wenn ein Außenstand auf einer unbezahlten Rechnung beruht, beginnt die Bearbeitung in Deutschland in der Regel mit einem strukturierten Mahnprozess. Anders als oft angenommen, sind nicht automatisch mehrere Mahnungen vorgeschrieben. Rechtlich entscheidend ist vor allem, wann die Forderung fällig ist und wann der Schuldner in Verzug gerät. Nach § 286 BGB tritt Verzug grundsätzlich erst nach einer Mahnung ein, sofern nicht ausnahmsweise eine Mahnung entbehrlich ist. Ist Verzug eingetreten, können Verzugszinsen verlangt werden. Bleibt die Zahlung dennoch aus, kann der Gläubiger den Fall außergerichtlich weiterverfolgen oder weitere Schritte einleiten.

Reagiert der Schuldner weiterhin nicht, kann ein registrierter Inkassodienstleister oder ein Rechtsanwalt unterstützen. Für Geldforderungen kommt außerdem das gerichtliche Mahnverfahren in Betracht. Nach § 688 ZPO kann auf Antrag ein Mahnbescheid erlassen werden, wenn die Forderung auf die Zahlung einer bestimmten Geldsumme in Euro gerichtet ist.

Wie werden Außenstände buchhalterisch behandelt?

In der Buchhaltung werden Außenstände regelmäßig als offene Kundenforderungen beziehungsweise offene Forderungen aus Lieferungen und Leistungen erfasst. Damit gehören sie wirtschaftlich zum Umlaufvermögen eines Unternehmens und sind ein wichtiger Bestandteil der laufenden Debitorenbuchhaltung. Gerade deshalb ist es für Unternehmen wichtig, Außenstände frühzeitig zu überwachen und systematisch nachzuverfolgen. 

Können Außenstände verjähren?

Ja, auch Außenstände können verjähren. Nach § 195 BGB beträgt die regelmäßige Verjährungsfrist grundsätzlich drei Jahre. Nach § 199 BGB beginnt diese Frist in der Regel mit dem Schluss des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist und der Gläubiger von den maßgeblichen Umständen und der Person des Schuldners Kenntnis erlangt hat oder ohne grobe Fahrlässigkeit erlangen müsste. Wurde ein Anspruch dagegen rechtskräftig festgestellt oder tituliert, beträgt die Verjährungsfrist regelmäßig 30 Jahre. 

Warum sind Außenstände für Unternehmen wichtig?

Außenstände belasten nicht nur die Liquidität, sondern erhöhen auch den Verwaltungsaufwand und das Risiko von Forderungsausfällen. Ein professionelles Mahnwesen und ein klares Forderungsmanagement helfen deshalb dabei, offene Beträge schneller zu realisieren und finanzielle Risiken zu begrenzen. Diese Einordnung ist eine praktische wirtschaftliche Bewertung auf Grundlage der Verzugs-, Mahn- und Forderungsregeln.


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