Inkasso und Schufa: Wie hängt das zusammen?
Bedeutet eine einzige Inkassomahnung auch sofort einen Eintrag bei der SCHUFA? Wann ist die Einmeldung berechtigt? Wann ist sie sinnvoll und welche Folgen hat die gefürchtete Schufa Meldung für Schuldner und Gläubiger? In diesem Blogbeitrag räumen wir mit den häufigsten Vorurteilen auf und erklären den Sinn hinter Inkassomahnung und Schufa Meldung.
Eines vorweg: Die Voraussetzungen, unter denen Inkassodienstleister überhaupt an die Schufa melden dürfen, sind gesetzlich fest geregelt und zudem sehr engmaschig. Das bedeutet, wer tatsächlich eine Zahlung schlicht vergessen hat und eine Inkassomahnung bekommt, ist noch lange nicht bei der SCHUFA gemeldet. Allerdings sollte er sich um die Angelegenheit kümmern, damit die Meldung bei der SCHUFA gar nicht erst aufs Tableau kommt.
Gem. dem einschlägigen Paragraphen 28a Bundesdatenschutzgesetz ist eine Einmeldung (vorgerichtlich) nämlich nur dann möglich, wenn zweimal gemahnt wurde und auch auf die bevorstehende Einmeldung hingewiesen wurde. Hinzu kommt noch ein ganzes Sammelsurium an Vorschriften, die wir hier einmal auseinanderklamüsert haben.
In Bezug auf die Einmeldung von bestehenden Titeln und das Thema Insolvenz sieht es freilich etwas anders aus: diese Konstellationen dürfen (und sollten) immer an eine Auskunftei gemeldet werden. Aber Schuldner, die in Insolvent sind oder gegen die bereits ein rechtskräftiger Vollstreckungstitel vorliegt, dürfte die ganze Angelegenheit nicht ganz unbekannt sein. Die Meldung bei der Schufa ist eine logische Konsequenz.
Sinn der Einmeldung
Dabei hat die Einmeldung bei der SCHUFA oder anderen Auskunfteien natürlich schon einen Sinn, denn es geht darum, zukünftige Geschäftspartner vor Zahlungsstörungen zu schützen, bevor diese überhaupt entstehen. Bedeutet: Wenn die schlechte Zahlungsmoral eines Schuldners offenkundig ist, kommen zukünftige Geschäftsbeziehungen erst gar nicht zustande und der mögliche Zahlungsausfall tritt automatisch gar nicht erst ein.
Der Nachteil des Schuldners ist also der Vorteil des Gläubigers. Dabei hat der Schuldner vor seiner Meldung jede Chance, ihr entgegenzuwirken, denn in aller Regel genügt es, sich schlicht um die ungeklärte Zahlungssache zu kümmern und mit dem Inkassodienstleister Kontakt aufzunehmen. Dann wird sich eine Lösung finden.
Wer dagegen versucht, die Angelegenheit auszusitzen, seine Post nicht öffnet und gar nicht reagiert, wird sich über kurz oder lang tatsächlich einen Schufa Eintrag einhandeln. Unabhängig davon, ob dieser nun berechtigt ist, oder es sich tatsächlich um ein Missverständnis handelt: Wer sich nicht kümmert, muss die Konsequenzen tragen.
Folgen der Schufa Meldung
Ein Schufa Eintrag ist gefürchtet und das nicht zu Unrecht, denn Kreditinstitute, Dienstleister der Versandhandel und eine ganze Reihe anderer Branchen machen standardmäßig eine Schufa Abfrage bevor ein Vertrag zustande kommt. Fällt diese Abfrage negativ aus, kann das das Zustandekommen des Vertrages gefährden bzw. der Vertrag wird gar nicht erst geschlossen.
Dann beginnt der mitunter mühsame Weg zur Schufa Löschung. Und das bedeutet den Nachweis zu führen, dass der Eintrag unberechtigt ist. Gerade bei älteren Schufa Einträgen gar nicht so einfach, denn die Rechnung und den Zahlungsbeleg von vor zwei Jahren hat man nicht zwingend sofort griffbereit.
Fazit
Die clevere Alternative beim Angstthema Schufa und Inkasso ist eindeutig, sich mit der Sache zu befassen und möglichst schnell klare Verhältnisse zu schaffen. Dann kommt es gar nicht erst zu Schufa Eintrag