Ratenzahlungsvereinbarung
Eine Ratenzahlungsvereinbarung ist ein gängiges Konzept zur Schuldenregulierung, das sowohl im Inkasso als auch bei Bankkrediten und ähnlichen Schuldverhältnissen Anwendung findet.
Eine solche Vereinbarung wird zwischen einem Gläubiger und einem Schuldner – oder zwischen dem Inkassobüro bzw. dem Anwalt des Gläubigers und dem Schuldner – getroffen.
Die Bedingungen einer Ratenzahlung werden dabei von Gläubiger und Schuldner individuell vereinbart und regelmäßig überprüft. Rechtliche Vorgaben für die Ausgestaltung gibt es dabei keine. In der Inkassopraxis sind Ratenzahlungsvereinbarungen ein bewährtes Mittel zur Schuldenregulierung.
Warum eine Ratenzahlungsvereinbarung treffen?
Es gibt zahlreiche Gründe, warum eine Ratenzahlungsvereinbarung sinnvoll sein kann. Der häufigste Grund ist, dass der Schuldner nicht in der Lage ist, die gesamte Summe auf einmal zu zahlen und die Rückzahlung lieber in monatlichen Beträgen vornehmen möchte. Eine Ratenzahlungsvereinbarung kann über wenige Monate oder mehrere Jahre hinweg festgelegt werden.
Solche Vereinbarungen bieten insbesondere im Inkasso Vorteile, wenn der Schuldner zwar derzeit nicht den gesamten Betrag zahlen kann, jedoch kleinere monatliche Beträge zur Verfügung stellen kann, um die Forderung langfristig abzutragen.
Vorteile einer Ratenzahlung für den Gläubiger bestehen darin, dass die Schulden sukzessive abgebaut werden, auch wenn dies in Raten erfolgt. Der Schuldner kann wiederum seine Schulden in kleineren, überschaubaren Beträgen tilgen.
Der Nachteil für den Gläubiger liegt in der erhöhten Verwaltungsarbeit, da jeder Zahlungseingang kontrolliert und bei Verzug nachverfolgt werden muss.
Eine Ratenzahlungsvereinbarung aufsetzen
Es gibt verschiedene Möglichkeiten, eine Ratenzahlungsvereinbarung zu initiieren – entweder direkt bei Abschluss des Kaufvertrags oder im Rahmen eines Mahn- bzw. Inkassoprozesses, wenn feststeht, dass die Zahlung nicht fristgerecht eingegangen ist.
Unabhängig davon, in welcher Situation Sie eine Ratenzahlung vereinbaren möchten, sollten Sie stets folgende Punkte beachten:
- Holen Sie die Vereinbarung immer schriftlich ein:
- Höhe des Gesamtbetrags
- Höhe der monatlichen Raten
- Beginn der Ratenzahlungen
- Häufigkeit der Zahlungen (monatlich, vierteljährlich, etc.)
- Erhebung einer eventuellen Verwaltungsgebühr
- Skizzieren Sie die Konsequenzen bei Nichteinhaltung der Ratenzahlung.
- Bereiten Sie die Verwaltung der Vereinbarung gründlich vor. Wer übernimmt die Überprüfung der Ratenzahlungen? Wer folgt bei Zahlungsverzug nach?
Sind Ratenzahlungsvereinbarungen immer sinnvoll?
Häufig wird die Frage gestellt, ob Ratenzahlungen immer die beste Lösung sind. Unserer Meinung nach sind sie oft hilfreich, aber nicht in jedem Fall ideal. Wenn eine Ratenzahlungsvereinbarung die einzige Möglichkeit ist, eine Forderung einzuziehen, dann ist dies für Gläubiger und Schuldner die richtige Wahl. Sie sollten jedoch berücksichtigen, dass Ratenzahlungsvereinbarungen mit einer erhöhten Verwaltungsarbeit verbunden sind. Wer stellt sicher, dass die Zahlungen rechtzeitig eingehen? Was sind die Konsequenzen bei ausbleibenden Ratenzahlungen? Und wer überprüft regelmäßig, ob die vereinbarten Zahlungen eingehalten werden?