Mahnbescheid: Frist einhalten
Forderungsmanagement ist immer auch Zeitmanagement. Speziell im gerichtlichen Mahnverfahren gilt beim Antrag auf Mahnbescheid: Frist einhalten! Wer hier zu lange wartet, riskiert die Verjährung seiner Forderung und bleibt auf seinen Kosten sitzen. In diesem Blogbeitrag zeigen wir, warum beim Mahnbescheid Frist immer ein Thema ist, und wie ein straffes Forderungsmanagement aussehen soll.
Obwohl Gläubiger theoretisch direkt ins gerichtliche Mahnverfahren einsteigen können, sind die eigene betriebliche Mahnung und die Zusammenarbeit mit einem Spezialisten für Inkasso und Forderungsmanagement sinnvolle Schritte in der Verfolgung ungeklärter Forderungsangelegenheiten. Das hat mehrere Gründe:
- Ein guter Teil der unbezahlten Forderungen wurde tatsächlich nur vom Kunden übersehen. Ein Erinnerungsschreiben bewirkt dabei viel mehr, als direkt ins gerichtliche Mahnverfahren einzusteigen.
- Über innovative Ansätze im Forderungsmanagement, bspw. im Mediativinkasso, funktioniert die Arbeit an offenen Forderungen als Investment in die Kundenbeziehung. Dieses Moment bleibt im gerichtlichen Mahnverfahren komplett außen vor.
- Für viele gewöhnliche Zahlungsforderungen gilt die regelmäßige Verjährungsfrist von drei Jahren. Wann diese Frist beginnt, richtet sich jedoch nicht allein nach dem Zeitpunkt des Zahlungsverzugs. Sie beginnt grundsätzlich mit dem Schluss des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist und der Gläubiger von den anspruchsbegründenden Umständen sowie der Person des Schuldners Kenntnis erlangt hat oder ohne grobe Fahrlässigkeit hätte erlangen müssen. Ein gerichtlicher Mahnbescheid sollte deshalb rechtzeitig vor Eintritt der Verjährung veranlasst werden.
Frist und Optionen
Für die regelmäßige Verjährung ist nicht eine pauschale Frist von drei Jahren ab Eintritt des Zahlungsverzugs maßgeblich. Entscheidend sind die jeweils geltenden Verjährungsvorschriften. Die Zustellung eines Mahnbescheids im gerichtlichen Mahnverfahren kann die Verjährung gemäß § 204 BGB hemmen. Geht der Antrag rechtzeitig bei Gericht ein und erfolgt die Zustellung demnächst, kann die hemmende Wirkung gemäß § 167 ZPO bereits auf den Zeitpunkt des Antragseingangs zurückwirken.
Nach Zustellung des Mahnbescheids hat der Schuldner grundsätzlich zwei Wochen Zeit, die Forderung zu begleichen oder Widerspruch einzulegen. Erfolgt weder Zahlung noch Widerspruch, kann anschließend der Erlass eines Vollstreckungsbescheids beantragt werden. Dieser Antrag muss spätestens innerhalb von sechs Monaten nach Zustellung des Mahnbescheids bei Gericht eingehen. Der Vollstreckungsbescheid ist ein Vollstreckungstitel und steht einem für vorläufig vollstreckbar erklärten Versäumnisurteil gleich. Wird der damit festgestellte Anspruch rechtskräftig, gilt grundsätzlich die 30-jährige Verjährungsfrist.
Mit einem vollstreckbaren Titel stehen Gläubigern verschiedene Maßnahmen der Zwangsvollstreckung zur Verfügung. Dazu gehören beispielsweise die Pfändung beweglicher Vermögenswerte, die Forderungspfändung – etwa von Konto- oder Lohnforderungen – sowie die Abnahme einer Vermögensauskunft. Unter bestimmten Voraussetzungen kann zur Erzwingung der Vermögensauskunft auch ein Haftbefehl erlassen werden. Dieser dient jedoch nicht der Bestrafung des Schuldners oder der unmittelbaren Erzwingung der Zahlung.
Ob ein gerichtliches Mahnverfahren sinnvoll ist, hängt vom konkreten Forderungsfall ab. Besonders geeignet ist es für fällige Geldforderungen, bei denen nicht mit einem begründeten Widerspruch des Schuldners gerechnet wird. Ist die Forderung bereits bestritten, kann dagegen ein reguläres Klageverfahren der geeignetere Weg sein.
Das gerichtliche Mahnverfahren kann für Gläubiger insbesondere folgende Vorteile bieten:
- Die Verjährung kann durch die rechtzeitige Rechtsverfolgung gehemmt werden.
- Bleibt ein Widerspruch aus, kann vergleichsweise effizient ein Vollstreckungstitel erlangt werden.
- Ein Vollstreckungstitel eröffnet die Möglichkeit, bei ausbleibender Zahlung Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einzuleiten.
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Fazit
Beim Mahnbescheid kommt es wie im gesamten Forderungsmanagement auf ein sorgfältiges Fristenmanagement und die rechtzeitige Einleitung der erforderlichen Schritte an. Ein professionelles Inkassounternehmen kann Gläubiger dabei unterstützen, offene Forderungen strukturiert weiterzuverfolgen und die nächsten außergerichtlichen oder gerichtlichen Maßnahmen rechtzeitig einzuleiten.