Drittschuldner: Wer ist das eigentlich?
Drittschuldner, Drittschuldnerpfändung, Drittschuldnererklärung, Drittschuldnerklage – solche Begriffe fallen in der nachgerichtlichen Realisierungsarbeit an offenen Posten regelmäßig. Aber wer ist mit dem ominösen Drittschuldner eigentlich gemeint? Und was hat der Drittschuldner eigentlich verbrochen, dass er sogar Ziel einer Klage werden kann? Diese und andere Fragen beantworten wir in diese Blogbeitrag.
Bis das Thema Drittschuldner im professionellen Forderungsmanagement interessant wird, dauert es eine Weile. Denn um überhaupt in der Zwangsvollstreckung entsprechende Pfändungsmaßnahmen einleiten zu können, muss die Forderungssache tituliert sein. Demnach ist die Zusammenarbeit mit Drittschuldnern auch erst eine Frage in der nachgerichtlichen Arbeit an offenen Forderungen, die über einen Titel, bspw. einen Vollstreckungsbescheid, für mindestens 30 Jahre abgesichert sind. Der Titulierung gehen aber in aller Regel ein betriebliches Mahnwesen, professionelles Inkasso und entweder ein gerichtliches Mahnverfahren oder ein streitgerichtliches Klageverfahren voran. Denn auf beiden Wegen lassen sich Titel, namentlich Urteile oder gerichtliche Vergleiche oder eben Vollstreckungsbescheide, erwirken.
Was ist ein Drittschuldner?
Ein Drittschuldner ist dabei praktisch jede juristische oder natürliche Person, die Vermögenswerte eines Schuldners verwaltet. In der praktischen Zwangsvollstreckung sind es insbesondere die folgenden vier Stellen, die als Drittschuldner in Erscheinung treten:
- Arbeitgeber
- Banken
- Vermieter
- Finanzämter
An eine oder mehrere dieser Stellen wendet man sich dann in der Zwangsvollstreckung mit dem entsprechenden Pfändungs- und Überweisungsbeschluss, kurz PfÜB.
Wie funktioniert die Zusammenarbeit?
Beim PfÜB ist es dann explizit ausschlaggebend, an welchen Drittschuldner man sich wendet. Denn die Art des Drittschuldners gibt die entsprechende Pfändungsvariante vor. So ergeben sich aus Drittschuldner und PfÜB die folgenden Paarungen:
- Lohnpfändungen richten sich gegen den Arbeitgeber des Schuldners
- Kontopfändungen richten sich an die Bank des Schuldners
- Kautionspfändungen richten an den Vermieter des Schuldners
- Steuerpfändungen richten sich gegen Rückzahlungsansprüche und damit direkt an das zuständige Finanzamt
Die entsprechenden Pfändungs- und Überweisungsbeschlüsse werden in der Zwangsvollstreckung auf Grundlage des vorliegenden und vollstreckungsfähigen Titels beantragt. Sie gehen dem betreffenden Drittschuldner dann zu, und dieser ist verpflichtet, ihnen Folge zu leisten, sprich der Pfändung nachzukommen. Dafür haben große Banken bspw. separate Pfändungsstellen, die sich ausschließlich um die Bearbeitung eingehender Kontopfändungen kümmern.
Was genau bedeutet Kontopfändung?
Dann wird das Schuldnerkonto eingefroren und er kann ausschließlich an die pfändende Stelle, also denjenigen, der den Pfändungs- und Überweisungsbeschluss erwirkt hat, Zahlungen leisten. Erst wenn dieser vorrangige Anspruch bedient ist, kann ein Schuldner wieder über sein Konto verfügen.
Weitere Pfändungsvarianten
Bei den weiteren Pfändungsvarianten funktioniert das äquivalent: Bei Lohnpfändungen ist der Arbeitgeber als Drittschuldner verpflichtet, den pfändbaren Anteil am Gehalt des Schuldners abzuführen. Geht der PfÜB an das Finanzamt, wird die Steuerrückzahlung zur Tilgung der Schuld aufgewendet. Und ist der Vermieter als Drittschuldner angesprochen, wird er die Mietkaution des Schuldners (der ja sein Mieter ist) zur Verfügung stellen müssen.
Was bedeutet Drittschuldnerklage?
Obgleich Drittschuldner von Rechtswegen verpflichtet sind, einer Pfändung nachzukommen, gibt es Fälle, in denen sie das nicht tun. Dann kann eine sog. Drittschuldnerklage notwendig werden.
Das bedeutet nichts anderes, als dass die pfändende Partei, sprich der Gläubiger oder dessen Inkassodienstleister, den Drittschuldner darauf verklagt, der Pfändung Folge zu leisten. Lenken Drittschuldner dann ein, folgen sie der Pfändung. Lassen sie es darauf ankommen, kann es tatsächlich zu einem Urteil kommen und Drittschuldner werden dazu verurteilt, dem PfÜB zu entsprechen und die sich in ihrer Obhut befindlichen schuldnerischen Vermögenswerte im Rahmen der Pfändungsfreigrenzen zur Deckung der Schuld an den/die Pfändenden abzuführen.
Jedoch: Die Drittschuldnerklage ist in der Bearbeitungspraxis ein eher seltenes Werkzeug, denn gerade Banken und Arbeitgeber geben Pfändungen in der Regel ordnungsgemäß nach.
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