Skip to main content
Passiva

Passiva

Die Passiva bilden die rechte Seite der Bilanz und zeigen, woher das Kapital eines Unternehmens stammt. Während die Aktiva darstellen, wofür das Kapital verwendet wurde, zeigt die Passivseite die Herkunft der Mittel. Zu den Passiva zählen insbesondere Eigenkapital, Rückstellungen, Verbindlichkeiten und – je nach Abschluss – passive Rechnungsabgrenzungsposten. Damit wird sichtbar, ob ein Unternehmen seine Vermögenswerte vor allem mit eigenen Mitteln, durch Fremdkapital oder durch sonstige Verpflichtungen finanziert.

Gliederung der Passiva

Im deutschen Handelsrecht richtet sich die Gliederung der Bilanz grundsätzlich nach § 266 HGB. Auf der Passivseite werden insbesondere Eigenkapital, Rückstellungen und Verbindlichkeiten ausgewiesen. Hinzu kommen – je nach Unternehmen und Abschluss – weitere Posten wie Rechnungsabgrenzungsposten. Für die wirtschaftliche Beurteilung ist außerdem relevant, wie die Verpflichtungen strukturiert sind. Die gesetzliche Gliederung nach § 266 HGB enthält jedoch keine ausdrückliche Unterteilung in kurz- und langfristige Verbindlichkeiten; diese Unterscheidung wird in der Praxis ergänzend für Analysezwecke vorgenommen.

Warum sind Passiva im Inkasso relevant?

Im Forderungsmanagement und bei der Bonitätsbeurteilung sind Passiva besonders interessant, weil sie zeigen, in welchem Umfang ein Unternehmen durch Eigenkapital, Rückstellungen und Verbindlichkeiten finanziert ist. Sie geben damit einen wichtigen Hinweis auf die finanzielle Stabilität und darauf, wie eng der finanzielle Spielraum eines Unternehmens sein könnte. Eine hohe Verschuldung oder ein hoher Anteil kurzfristiger Verbindlichkeiten kann beispielsweise darauf hindeuten, dass Liquiditätsdruck besteht. Umgekehrt kann eine ausgewogenere Kapitalstruktur für mehr Stabilität sprechen. Das ist sowohl für Kreditentscheidungen als auch für die Einschätzung von Zahlungsausfällen und Inkassorisiken relevant.


Neueste Beiträge


Abonniere unseren Newsletter