Rückbuchungskosten: 5 Tipps für Ihr Geld
Rückbuchungskosten, die die eigene Bank geltend macht, sind nicht immer berechtigt. In solchen Fällen haben private Bankkunden eine Handhabe gegen ihr Kreditinstitut und können Rückbuchungskosten zurückfordern. In diesem Blogbeitrag beantworten wir die fünf wichtigsten Fragen, wann Rückbuchungskosten unberechtigt sind und wie sich geprellte Bankkunden ihr Geld über die Zusammenarbeit mit einem Inkassodienstleister zurückholen können.
1. Was sind Rückbuchungskosten und wann fallen sie an?
Rückbuchungskosten sind Kosten, die Banken separat berechnen und die Bankkunden zusätzlich zu laufenden Kosten, wie Kontoführungs-, Transaktionsgebühren oder Überziehungszinsen bezahlen müssen. In der Regel sind Rückbuchungskosten nicht dynamisch, sie hängen also beispielsweise nicht davon ab, wie hoch die Summe einer Rückbuchung ist.
Rückbuchungskosten sind ein fixer Wert, den Banken immer dann verlangen, wenn eine Rückbuchung von Kosten von einem Konto stattfindet. Zu einer Rückbuchung kommt es normalerweise, wenn einer der folgenden drei Fälle eintritt:
- Das Bankkonto des Bankkunden ist nicht ausreichend gedeckt, um bspw. eine Lastschrift, einen Wechsel oder einen Scheck einzulösen
- Ein Lastschriftmandat ist insgesamt fehlerhaft und die Bank hat sich geirrt
- Ein Bankkunde widerspricht einer Lastschriftabbuchung und die Bank holt das Geld zurück
2. Wie rechtfertigen Banken ihre Rückbuchungskosten?
Banken argumentieren, dass sie die Rückbuchungskosten erheben, weil durch die Notwendigkeit, sich eingehender mit einer speziellen Rückbuchung zu befassen, ein erhöhter Aufwand entsteht. Das ist beispielsweise dann der Fall, wenn die Frage im Raum steht, ob eine Lastschrift eingelöst werden soll, obwohl der vertraglich festgelegte Rahmen des Dispositionskredites ausgeschöpft ist. Dann ist ggf. eine zusätzliche Bonitätsprüfung des Bankkunden notwendig, die jedenfalls einen zeitlichen Aufwand verursacht, der im Zweifel über pauschale Rückbuchungskosten bezahlt werden muss.
3. Wann kann ich die Erstattung von Rückbuchungskosten von meiner Bank verlangen?
Tatsächlich sind aber nicht alle Rückbuchungskosten, die Banken bei Ihren Kunden geltend machen gerechtfertigt. Allerdings funktioniert Erstattung von Rückbuchungskosten nur dann, wenn die Bezahlung durch den Kostenempfänger und nicht durch den Bezahlenden ausgelöst wurde.
Konkret: Alle Fälle, in denen der Kontoinhaber selbst eine Zahlungsanweisung erteilt, die dann aber platzt, sind von der Regelung ausgenommen.
Infrage für eine Rückerstattung von ungerechtfertigt verrechneten Rückbuchungskosten kommen also generell nur Fälle, in denen das Verschulden für die fehgeschlagene Zahlung nicht beim Bankkunden liegt. Das ist immer dann der Fall, wenn der Geldtransfer vom Empfänger ausgelöst wurde. Kurz: bei allen Lastschriften im Einzugsermächtigungsverfahren.
Achtung: Für Lastschriften im Abbuchungsauftragsverfahren gilt die Regelung nicht und Bankkunden haben keine Handhabe!
4. Woher weiß ich, ob die Rückbuchungskosten in meinem Fall ungerechtfertigt sind?
Grundsätzlich sollten Bankkunden hier auf ihr Bauchgefühl vertrauen. Wenn Sie bei einer Kontobelastung durch die Bank für Rückbuchungskosten das Gefühl haben, dass es nicht mit rechten Dingen zugeht, prüfen Sie den Fall im Detail.
- Haben Sie der vorangegangenen Abbuchung widersprochen?
- Liegt Ihnen eine Mitteilung vor, dass eine Lastschriftabbuchung nicht eingelöst werden konnte, bspw. aufgrund mangelnder Deckung?
- Und vor allem: Wäre die Abbuchung gerechtfertigt gewesen?
- Haben Sie dem Zahlungsempfänger, bspw. Ihrem Fitnessstudio eine Einzugsermächtigung erteilt oder handelt es sich um einen Abbuchungsauftrag? (Solche Details finden Sie in Ihren Vertragsunterlagen, meistens unter dem § Zahlungskonditionen)
Prüfen Sie unbedingt die Umstände, unter denen eine fehlgeschlagene Abbuchung zustande gekommen ist, bevor sie Ihre Bank mit dem Vorwurf ungerechtfertigter Rückbuchungskosten konfrontieren. Beraten Sie sich im Zweifel mit einem Profi!
5. Wie gehe ich vor, wenn ich meine Rückbuchungskosten zurückhaben möchte?
Wenn Sie tatsächlich Opfer ungerechtfertigter Rückbuchungskosten geworden sind, weisen Sie Ihre Bank zunächst selbst aber unbedingt schriftlich darauf hin. Hier können Sie bereits auf das einschlägige Grundsatzurteil des OLG Hamm aufmerksam machen.
Für den Fall, dass sich die Bank nicht einsichtig zeigt, lohnt es, sich mit einem professionellen Dienstleister im Forderungsmanagement zusammenzutun. Er weiß genau, was als nächstes zu tun ist und kann Sie konkret beraten. Zudem liegt dann die gesamte Abwicklung in professioneller Hand und sie sind entlastet.
Fazit
Wenn es um die Erstattung ungerechtfertigter Rückbuchungskosten geht, sind eine Reihe wichtiger Kriterien zu bachachten. Wer seine privaten Bücher aber ordentlich führt kann seiner Bank einen Fehler nachweisen und erhält sein Geld zurück.