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Mietrückstände-Mahnung01
18/08/2016

Mietrückstände konsequent anmahnen

Mietrückstände brauchen von Anfang an eine konsequente Verfolgung im Forderungsmanagement. Ob eine Kündigung infrage kommt, wie ein ordentliches Mahnwesen für Mietrückstände aussieht, und was gerade offene Mieten unterm Strich zu vergleichsweise dankbaren Inkassofällen macht, erklären wir in diesem Blogbeitrag.

Die Miete unterscheidet sich in einem ganz wesentlichen Punkt von den meisten anderen Forderungsangelegenheiten: Sie ist zumeist der größte Posten in den monatlichen Fixkosten und in aller Regel haben Mieter ein großes Interesse daran, in ihrer Wohnung zu bleiben. Denn ein Umzug kostet zusätzliches Geld und macht vor allem Mühe. Insofern ist die Ausgangslage für professionelles Forderungsmanagement an Mietrückständen gar nicht schlecht.

Wo startet Forderungsmanagement?

Dabei startet Forderungsmanagement nicht erst, wenn ein Mietrückstand ins Inkasso geht, sondern schon viel früher. Genaugenommen ist schon die mündliche Nachfrage beim Mieter, wo denn die Monatsmiete bleibt, ein erster Baustein im Forderungsmanagement. Diese Variante kommt freilich eher für private Vermieter infrage, obgleich nicht unbedingt zielgerichtet. Wer gewerblich oder zumindest im großen Stil Wohnraum vermietet, wird sein Mahnwesen anders angehen. Die eigene Zahlungserinnerung gehört sicherlich zum Standardrepertoire.

Idealerweise existiert aber von vornherein ein „Plan B“, der greift, wenn eine Zahlungserinnerung nicht fruchtet. Dabei handelt es sich um ein angeschlossenes Inkasso Büro, das sich um den Mietrückstand kümmert. Die Empfehlung ist hier, den Inkassodienstleister in der Zahlungserinnerung schon namentlich zu nennen. Dadurch ist der Name des Dienstleisters schon einmal gefallen, was den Übergang vom privaten/betrieblichen Mahnwesen ins professionelle Forderungsmanagement erleichtern kann. Zudem zeigt die namentliche Nennung, dass es den Plan B tatsächlich gibt. Die Zahlungserinnerung ist also kein „zahnloser Tiger“, sondern eine ernst gemeinte Aufforderung, den Mietrückstand zügig auszugleichen. Dabei braucht es freilich eine feste Frist, denn nur so steht das Forderungsmanagement von Beginn an auf einer stabilen Grundlage.

Dankbarer Inkassofall

Dass Mietrückstände dankbar sind, hat mehrere Gründe. Denn bei der Qualitätsbewertung eines offenen Postens geht es immer auch um die Belastbarkeit der Datenbasis. Zentrale Fragen sind dabei:

  • Wie aktuell sind die Schuldnerdaten (Name/Adresse/Arbeitgeber/Kontodaten/Telefonnummer)
  • Auf welcher Grundlage steht die Forderung?
  • Wie ist das Verhältnis zwischen Schuldner und Gläubiger?
  • Welche Zugriffsmöglichkeiten ergeben sich aus diesen Informationen?

Die gute Nachricht: All diese Daten liegen bei Mietrückständen vor und sind in aller Regel auch noch brandaktuell! Denn die Schuldnerbasisdaten (Name und Adresse) sind Vermietern logischerweise bekannt. Das ergibt sich quasi immanent aus der Sachlage. Und auch die weiteren Angaben sind den meisten Vermietern bekannt. Entweder, weil sie sich vor Zustandekommen des Mietverhältnisses einen Einkommensnachweis haben vorlegen lassen, oder weil das persönliche Verhältnis zwischen Vermieter und Mieter eigentlich gut ist.

Damit stehen Mietrückstände von vornherein auf einer sehr soliden Grundlage und eröffnen eine breite Range im Inkasso. Das betrifft das vorgerichtliche Inkasso mit zwei schriftlichen Inkassomahnungen, dem Telefoninkasso und der (optionalen) Rechtsanwaltsmahnung, aber auch das gerichtliche Mahnverfahren, die Zwangsvollstreckung und die Titelüberwachung. Kurz: Mietrückstände bieten quer durch alle Instanzen im Forderungsmanagement einen sehr ordentlichen Unterbau.

Fazit

Dass Mietrückstände zügig an den Vermieter zurückfließen, kann niemand versprechen. Der innere Aufbau eines Inkassofalls aus Mietrückständen ist jedoch insgesamt aussichtsreich.