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06/08/2015

Was kosten Inkassobüros?

Welche Kosten Inkassobüros verursachen, hängt von verschiedenen Faktoren ab. So kommt es beispielsweise auf die Höhe der Forderung an, aber auch das Konditionsmodell des Inkassodienstleisters spielt eine wichtige Rolle. Außerdem sind Art und Umfang der Dienstleistung ausschlaggebend. Welche Kosten Inkassobüros wann, von wem und wofür verlangen, zeigen wir in diesem Blogbeitrag.

Kosten- und Konditionsmodelle gibt es so viele, wie es Inkassodienstleister gibt. Grundsätzlich kristallisieren sich aber drei Grundkonzepte heraus:

  1. Mitgliedsbeiträge:
    Um überhaupt Inkassofälle übergeben zu können, müssen Mandanten kostenpflichtige Mitglieder bei ihrem Dienstleister werden
  2. Erfolgs- und Nicht-Erfolgs-Pauschalen:
    Der Inkassodienstleister behält einen bestimmten Anteil der offenen Forderung, für den Fall, dass die Realisierung nicht erfolgreich verläuft, ist dieser Anteil on-top vom Mandanten zu bezahlen
  3. Kostenloses Inkasso:
    Die Inkassokosten werden sämtlich beim Schuldner geltend gemacht und das Inkassounternehmen verdient nur, wenn es erfolgreich ist

Kosten

Welche Kosten überhaupt im Inkasso verlangt werden dürfen, ist gesetzlich geregelt, nämlich im Rechtsanwaltsvergütungsgesetz, an das Inkassokosten seit dem 2. Kostenrechtsmodernisierungsgesetz geknüpft sind. In Kostenfragen besteht der Unterschied zwischen Inkassodienstleister und Rechtsanwalt aber darin, dass Anwälte die Kosten in voller Höhe geltend machen müssen und Inkassounternehmen dies können. Kurz: Inkassounternehmen sind im Zweifel günstiger.

Die Kosten selbst sind dabei gestaffelt und richten sich nach der Höhe der offenen Forderung. So kostet eine Inkassomahnung bei einer Hauptforderung von unter 500 EUR beispielsweise zwischen 45,00 und 58,50 EUR. Der größere Betrag ist dabei das Maximum, nämlich die 1,3-fache Geschäftsgebühr gem. § 4 Abs. 5 RDGEG i. V. m. Nr. 2300 VV RVG. Diese Kosten des Inkassodienstleisters werden komplett vom Schuldner verlangt und gelten als so genannter Verzugsschaden. Hinzu kommt in der Regel noch eine Pauschale für Post- und Telekommunikationsauslagen. Zahlt der Schuldner nach der ersten Mahnung, hat er mit keinen weiteren Kosten des Inkassobüros zu rechnen. Die Forderung wird an den Gläubiger durchgeleitet und die ungeklärte Forderungsangelegenheit ist damit bereinigt.

Vorgerichtliches Inkasso ist also im Erfolgsfall kostenlos, aber nur, wenn das Konditionsmodell des Inkassodienstleisters dies vorsieht und sich die ungeklärte Forderungsangelegenheit auch tatsächlich im vorgerichtlichen Stadium – bspw. im Rahmen einer Inkassomediation – auflösen lässt.

Gerichtliches und nachgerichtliches Stadium

Lassen sich offene Forderungen nicht in der vorgerichtlichen Inkassobearbeitung bereinigen, gehen Fälle regelmäßig ins gerichtliche Mahnverfahren bzw. in die nachgerichtliche Bearbeitung. Und hier entstehen Kosten. Inkassobüros klären ihre Mandanten jedoch über die Kosten auf und halten Rücksprache, ob die Weiterverfolgung der Angelegenheit sinnvoll ist.

Für das gerichtliche Mahnverfahren fallen Kosten an, die freilich auch gesetzlich geregelt sind. Bei Forderungshöhen unter 1.000 EUR kostet der Mahnbescheid demnach aktuell genau 32,00 EUR. Danach setzt eine Staffelung ein, die sich wiederum an der Forderungshöhe orientiert. Im Regelfall sind die Kosten für den Einstieg ins gerichtliche Mahnverfahren vom Mandanten zu tragen. Jedoch gibt es auch hier spezielle Modelle, die Gläubiger komplett aus dem Risiko nehmen.

Fazit

Der professionelle Umgang mit Zahlungsstörungen verursacht selbstverständlich Kosten. Inkassobüros arbeiten nicht umsonst. An welcher Stelle und in welcher Höhe diese Kosten aber geltend gemacht werden, hängt vom Stadium und den Konditionen des Dienstleisters ab.