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Mahnung-Mietrückstand
30/03/2017

Mahnung für Mietrückstände: Tipps für Vermieter

Wenn Mietzahlungen ausbleiben, müssen Vermieter häufig tief in die eigene Tasche greifen. Denn während diese monatlichen Einnahmen wegfallen, laufen die Kosten konsequent weiter. Um genau diese Misere zu umschiffen, lohnt es, einen Plan B in der Schublade zu haben. Stichwort: Forderungsmanagement für Vermieter. Was das genau bedeutet, wo die Verfolgung offener Posten beginnt und wie ein Plan B genau aussehen kann, erklären wir in diesem Blogbeitrag.

Selber mahnen

Forderungsmanagement beginnt dabei nicht erst mit der Übergabe offener Mietfälle an einen spezialisierten Inkassodienstleister. Bereits im Vorfeld lassen sich die Weichen für den Umgang mit Zahlungsstörungen stellen. So kann bereits im Mietvertrag der Hinweis auf einen bestimmten angeschlossenen Dienstleister im Forderungsmanagement, der nötigenfalls die Realisierungsarbeit übernimmt, eine sinnvolle Maßnahme sein. Denn durch die namentliche Nennung des Inkasso Büros wird klar, dass es tatsächlich eine Strategie für den Umgang mit ausbleibenden Mieten gibt.

Geraten Mieter trotzdem in Verzug, ist konsequentes, jedoch kein emotionales Auftreten gefragt. Über ein angemessenes Mahnschreiben (Zahlungserinnerung) – gern mit Hinweis auf die entsprechende Mietvertragsklausel – lassen sich quasi zwei Fliegen mit einer Klappe schlagen. Einerseits signalisieren Vermieter damit Gesprächsbereitschaft, andererseits wird auch darauf hingewiesen, dass Vermieter Zahlungsstörungen nicht widerspruchslos hinnehmen. Wichtig sind beim Verfassen einer entsprechenden Mahnung diese drei Punkte:

  • immer schriftlich mahnen, damit Sie etwas in der Hand haben
  • eine Frist für die nachträgliche Zahlung ansetzen
  • bereits einen konkreten Inkassodienstleister benennen, der die Bearbeitung bei einem weiterhin anhaltenden Zahlungsverzug übernimmt

Mieteingang zum Monatsdritten?

Die Legende, dass Mieten spätestens am Monatsdritten auf dem Konto des Vermieters eingegangen sein müssen, ist mit einem entsprechenden Urteil des Bundesgerichtshofes hinfällig. Demnach genügt es, wenn Mieter die Miete am Monatsdritten anweisen.

In der Praxis bedeutet das, dass Vermieter nicht darauf bestehen können, dass die Miete am dritten des Monats auf dem eigenen Konto ist. Jedoch: auch bei unterschiedlichen Bankengruppen, dazwischenliegenden Wochenenden und Feiertagen dürfte eine Mietüberweisung nicht länger als 7 Tage brauchen. Ist die Miete also am 10. immer noch nicht eingegangen, lohnt zumindest eine kurze Nachfrage.

Und in Zeiten von Onlinebanking, WhatsApp und E-Mail dürfte es für Mieter auch kein Problem darstellen, über einen Screenshot oder ein Smartphonebild der Überweisung den Zahlungsauftrag nachzuweisen.

Professionelle Hilfe

Ignorieren säumige Mieter Mahnschreiben, ist es an der Zeit, die Angelegenheit an ein Inkasso Büro zu übergeben. Dieser Helfer in der Not übernimmt die komplette Bearbeitung der Forderung, versendet professionelle Mahnschreiben, wenn gewünscht auch eine Anwaltsmahnung und setzt sich auch telefonisch mit dem Schuldner in Verbindung.

Stichwort Mediativinkasso

Ein wichtiges Ziel ist dabei die Mediation. Denn auch im Forderungsmanagement für Vermieter soll eine Vereinbarung auf Augenhöhe getroffen und das Mietverhältnis nach der Forderungsrealisierung aufrechterhalten und ohne schlechte Luft weitergeführt werden können.

Die Voraussetzungen für eine erfolgreiche Realisierung offener Forderungen aus Mietverhältnissen erweisen sich meist als sehr gut. Denn bei Vermietungen liegen in den meisten Fällen bereits die vollständigen und korrekten Kontaktdaten vor. Das spart Zeit und Geld, weil Ermittlungsaufträge entfallen. Beste Voraussetzungen für eine zügige und erfolgreiche Inkassoarbeit!

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