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Effektives Inkasso mit Collectia – Weil Sie auf kein Geld verzichten sollten

Collectia unterstützt Sie durch effizientes Forderungsmanagement dabei, das zu bekommen, was Ihnen zusteht: Ihr Geld. Angefangen bei der ersten Mahnung über die Durchführung des gerichtlichen Mahnverfahrens bis hin zur Titelüberwachung bieten wir Ihnen den kompletten Service, wenn es darum geht, Ihre offenen Posten zurückzuholen.

Gleichzeitig bedeutet Forderungsmanagement für uns auch, bestehende Geschäftsbeziehungen zu schützen. In enger Rücksprache mit Ihnen agieren wir deshalb nach Ihren Wünschen und Vorstellungen in der Realisierung offener Forderungen. Im Mediativinkasso engagieren wir uns als Vermittlungsinstanz zwischen den Parteien. Das bedeutet, Schuldner in ihrer Lebenssituation ernst zu nehmen und gleichzeitig ganz in Ihrem Sinne zu handeln.

SEK

Was ist Inkasso?

Inkasso bezeichnet den Prozess der professionellen Geltendmachung offener Forderungen, wenn Rechnungen trotz Fälligkeit nicht bezahlt werden. Ziel ist es, dass der Gläubiger – also das Unternehmen, das eine Leistung erbracht hat – den ausstehenden Betrag vollständig erhält.

Gläubiger können ihre eigenen Forderungen grundsätzlich selbst geltend machen. Wer fremde Forderungen geschäftsmäßig als Inkassodienstleistung einzieht, benötigt eine Registrierung nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG). Registrierte Inkassodienstleister werden im Rechtsdienstleistungsregister geführt, das vom Bundesamt für Justiz geführt wird. Auch Rechtsanwälte können Forderungen im Rahmen ihrer anwaltlichen Tätigkeit einziehen.

Inkassodienstleistungen in Deutschland unterliegen klaren rechtlichen Vorgaben. Das RDG regelt dabei unter anderem die Voraussetzungen für die Registrierung und die Tätigkeit professioneller Inkassodienstleister.

Typische Maßnahmen im Inkassoprozess sind:

  • Versand von Mahnungen und Zahlungsaufforderungen
  • Telefonische oder schriftliche Kontaktaufnahme mit dem Schuldner
  • Übermittlung von Informationen an Auskunfteien, soweit die rechtlichen und datenschutzrechtlichen Voraussetzungen erfüllt sind
  • Übergabe an das gerichtliche Mahnverfahren
  • Beantragung der Zwangsvollstreckung durch den Gerichtsvollzieher

Collectia begleitet Sie durch alle Phasen des Inkassos – von der ersten Zahlungserinnerung bis zur Vollstreckung – kompetent, effizient und rechtssicher.

So funktioniert Inkasso

Inkasso beginnt, wenn eine Forderung fällig ist und vom Schuldner nicht beglichen wurde. Dabei unterscheidet man grundsätzlich zwischen:

Außergerichtlichem Inkasso

Das außergerichtliche Inkasso ist der Regelfall im Forderungsmanagement – es ist schneller, kosteneffizienter und belastet die Kundenbeziehung weniger als ein Gerichtsverfahren. Ziel ist es, eine freiwillige Zahlung oder eine einvernehmliche Lösung (z. B. Ratenzahlung) zu erreichen – ohne gerichtliche Schritte.

Es umfasst alle Maßnahmen zur außergerichtlichen Beitreibung der Forderung.

Wenn Sie Collectia beauftragen, umfasst das außergerichtliche Inkasso unter anderem:

  • Erste Mahnung mit Zins- und Gebührenberechnung
  • Zahlungsaufforderung mit klarer Zahlungsfrist
  • Kontaktaufnahme per Telefon, E-Mail und Brief
  • Angebot zur Ratenzahlung oder Vergleichslösung
  • Bonitätsprüfung des Schuldners zur Einschätzung der Zahlungsfähigkeit
  • Letzte außergerichtliche Mahnung vor gerichtlicher Einleitung

Collectia arbeitet stets im Einklang mit dem RDG, den Vorgaben des BGB (§§ 286 ff.) und orientiert sich an den Standards seriösen Forderungsmanagements in Deutschland.

Sollte sich im Verlauf herausstellen, dass der Schuldner nicht zahlen kann oder nicht will, prüfen wir gemeinsam mit Ihnen, ob und wann ein gerichtliches Mahnverfahren sinnvoll ist. In vielen Fällen reicht ein außergerichtliches Inkassoverfahren aus.

Collectia prüft stets den besten Weg.

Gerichtliches Inkasso

Bleibt die außergerichtliche Bearbeitung ohne Erfolg, kann geprüft werden, ob ein gerichtliches Mahnverfahren oder ein anderes gerichtliches Vorgehen sinnvoll ist. Ziel kann insbesondere sein, einen Vollstreckungstitel zu erlangen, der die Grundlage für spätere Maßnahmen der Zwangsvollstreckung bildet.

Collectia begleitet Sie dabei von der Prüfung des weiteren Vorgehens über das gerichtliche Mahnverfahren bis zu möglichen Vollstreckungsmaßnahmen.

Mahnverfahren (gerichtliches Mahnwesen)

Das gerichtliche Mahnverfahren (§§ 688 ff. ZPO) ist ein vereinfachtes Verfahren zur gerichtlichen Geltendmachung bestimmter Geldforderungen. Es eignet sich insbesondere für Forderungen, bei denen zunächst kein inhaltlicher Widerspruch des Schuldners erwartet wird. Legt der Schuldner Widerspruch ein, kann die Forderung im streitigen Verfahren weiterverfolgt werden.

Ablauf:

  1. Mahnbescheid:
    Wird beim zuständigen Mahngericht beantragt und dem Schuldner zugestellt.
  2. Widerspruchsfrist:
    Der Schuldner hat 14 Tage Zeit, zu widersprechen.
  3. Vollstreckungsbescheid:
    Bleibt der Widerspruch aus, kann dieser beantragt werden.
  4. Zwangsvollstreckung:
    Mit dem Vollstreckungsbescheid können grundsätzlich Maßnahmen der Zwangsvollstreckung eingeleitet werden.

Zwangsvollstreckung

Mit einem Vollstreckungstitel (Vollstreckungsbescheid, Urteil) kann Collectia die Forderung durch verschiedene Maßnahmen realisieren:

  • Pfändungs- und Überweisungsbeschluss (PfÜB)
  • Auftrag an den Gerichtsvollzieher zur Abnahme der Vermögensauskunft
  • Pfändung von Lohn oder Bankkonten
  • Sachpfändung durch den Gerichtsvollzieher
  • Eintrag in das Schuldnerverzeichnis (§ 882c ZPO)
Wie reiche ich eine Forderung ein?

Bei Collectia ist der Übergabeprozess so einfach wie möglich gestaltet:

  • Manuelle Erfassung:
    Sie können die Forderung auch manuell eingeben – beispielsweise bei komplexeren Fällen.
  • Übermittlung der Inkassofälle als Datei:
    Bei hohem Volumen exportieren Sie die Daten der Forderungen aus Ihrer Buchhaltungs- oder Finanzsoftware in ein maschinenlesbares Format (.csv, .xlsx) und senden uns diese nach Absprache per E-Mail zu.
  • ERP-Integration:
    Wir bieten Schnittstellen zu einer ganzen Reihe spezialisierter ERP-, BUHA- und OPOS-Softwarehäuser an

Sie behalten jederzeit die Übersicht über Ihre Fälle – von Einreichung bis Ergebnis – über unser Online-Portal.

Wie viele Mahnungen sind erforderlich?

In Deutschland ist gesetzlich keine bestimmte Anzahl von Mahnungen vorgeschrieben, bevor eine offene Forderung an ein Inkassounternehmen übergeben wird.

Für den Eintritt des Verzugs genügt grundsätzlich eine Mahnung, die nach Fälligkeit der Forderung erfolgt. In bestimmten Fällen ist eine Mahnung jedoch nicht erforderlich, beispielsweise wenn für die Zahlung ein bestimmter Kalendertag vereinbart wurde oder die Voraussetzungen der 30-Tage-Regel nach § 286 Abs. 3 BGB erfüllt sind.

Unternehmen können aus organisatorischen und kundenorientierten Gründen dennoch mehrere Mahnstufen einsetzen, beispielsweise eine Zahlungserinnerung und anschließend eine deutlichere Mahnung. Eine allgemeine gesetzliche Mindestfrist von zehn Tagen zwischen den einzelnen Mahnstufen besteht jedoch nicht.

Für die praktische Umsetzung können Sie unsere Vorlagen für Zahlungserinnerung, Mahnung und letzte Mahnung kostenlos als Word- und PDF-Dateien herunterladen.

Wichtig:

Verzugszinsen können grundsätzlich ab Eintritt des Verzugs gemäß § 288 BGB verlangt werden.
Bei Entgeltforderungen kann zusätzlich eine Verzugspauschale von 40 Euro verlangt werden, wenn der Schuldner kein Verbraucher ist. Auch diese setzt Verzug voraus und ist nicht an die Anzahl der zuvor versendeten Mahnungen gebunden.

Collectia hilft Ihnen, ein rechtssicheres und effizientes Mahnwesen aufzubauen – damit Sie Forderungen strukturiert bearbeiten und wichtige Fristen im Blick behalten.

Was kostet Inkasso?

Die gegenüber dem Schuldner erstattungsfähigen Inkassokosten sind in Deutschland gesetzlich begrenzt. Nach § 13e RDG können Inkassokosten als Schaden grundsätzlich nur bis zu der Höhe verlangt werden, die ein Rechtsanwalt für eine vergleichbare Tätigkeit nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) erhalten würde.

Befindet sich der Schuldner im Verzug, können erforderliche und erstattungsfähige Inkassokosten grundsätzlich als Verzugsschaden geltend gemacht werden. Welche Kosten für den Auftraggeber selbst entstehen, hängt vom jeweiligen Fall und dem vereinbarten Leistungsumfang ab.

Sie möchten wissen, welche Lösung zu Ihrem Unternehmen passt und mit welchen Kosten Sie rechnen können? Auf unserer Seite zu Preisen und Konditionen können Sie uns Ihre Anforderungen mitteilen. Anschließend prüfen wir gemeinsam, welche Services für Ihr Unternehmen sinnvoll sind.

Wie funktioniert internationales Inkasso bzw. Auslandsinkasso?

Internationale Forderungen einzutreiben kann komplex sein – unterschiedliche Sprachen, Kulturen und Rechtssysteme stellen oft große Hürden dar. Mit Collectia als Partner im internationalen Inkasso (auch bekannt als Auslandsinkasso) profitieren Sie von umfassender Erfahrung und fundierter Marktkenntnis in zahlreichen Ländern.

Unsere digitale Plattform vereinfacht den gesamten Prozess – von der Fallübernahme bis zur Einziehung – und unterstützt Mandanten weltweit. Dank regional angepasster Strategien, rechtssicherer Abläufe und mehrsprachigem Kundenservice überbrücken wir kulturelle sowie rechtliche Unterschiede effizient und professionell.

Ob in Europa oder darüber hinaus: Collectia sorgt für schnelle, regelkonforme Lösungen, minimiert Risiken und verbessert Ihre Liquidität. Vertrauen Sie auf unsere internationale Expertise und erweitern Sie Ihr Geschäft mit einem starken Inkassopartner an Ihrer Seite.

Was ist ein Widerspruch?

Bestreitet ein Schuldner eine Forderung ganz oder teilweise, sollten die vorgebrachten Einwendungen zunächst geprüft werden. Typische Gründe sind beispielsweise:

  • Die Ware wurde nicht oder nicht vollständig geliefert.
  • Die Dienstleistung wurde aus Sicht des Schuldners mangelhaft erbracht.
  • Der Rechnungsbetrag ist aus Sicht des Schuldners nicht korrekt.
  • Der Schuldner bestreitet den zugrunde liegenden Vertrag oder die Forderung insgesamt.

Collectia informiert den Gläubiger über relevante Einwendungen und fordert bei Bedarf weitere Unterlagen an. Anschließend kann geprüft werden, ob und in welchem Umfang die Forderung weiterverfolgt werden kann.

Das Bestreiten einer Forderung bedeutet nicht automatisch, dass jede außergerichtliche Bearbeitung beendet werden muss. Lässt sich der Streit jedoch nicht außergerichtlich klären und soll die Forderung gegen den Willen des Schuldners durchgesetzt werden, kann eine gerichtliche Klärung erforderlich sein.

Davon zu unterscheiden ist der Widerspruch gegen einen Mahnbescheid im gerichtlichen Mahnverfahren. Legt der Schuldner dort rechtzeitig Widerspruch ein, kann für den widersprochenen Teil nicht einfach ein Vollstreckungsbescheid erlassen werden. Soll die Forderung weiterverfolgt werden, kann das Verfahren in das streitige Verfahren übergehen.

Unternehmen sollten deshalb Angebote, Verträge, Auftragsbestätigungen, Lieferscheine und relevante Kommunikation sorgfältig dokumentieren.

Wann kann Inkasso eingeleitet werden?

Ein Inkassodienstleister kann grundsätzlich mit der Bearbeitung einer fälligen und offenen Forderung beauftragt werden. Für die Frage, ob Inkassokosten als Verzugsschaden gegenüber dem Schuldner geltend gemacht werden können, ist insbesondere relevant, ob sich der Schuldner bereits im Verzug befindet.

Verzug tritt häufig durch eine Mahnung nach Eintritt der Fälligkeit ein. Eine Mahnung ist jedoch nicht in jedem Fall erforderlich. Das gilt beispielsweise, wenn ein konkreter Zahlungstermin kalendermäßig bestimmt wurde oder die Voraussetzungen der gesetzlichen 30-Tage-Regel erfüllt sind.

Eine bestimmte Anzahl von Mahnungen oder eine allgemeine Mindestfrist von zehn Tagen ist für die Übergabe an ein Inkassounternehmen gesetzlich nicht vorgeschrieben.

Typischer Ablauf in der Praxis:

  1. Die Forderung wird fällig und bleibt unbezahlt.
  2. Der Gläubiger prüft, ob bereits Verzug eingetreten ist.
  3. Falls erforderlich oder sinnvoll, wird eine Mahnung beziehungsweise Zahlungsaufforderung versendet.
  4. Bleibt die Zahlung aus, kann die Forderung an Collectia übergeben werden.

Bestreitet der Schuldner die Forderung, müssen seine Einwendungen berücksichtigt und geprüft werden. Lässt sich die Auseinandersetzung nicht außergerichtlich lösen, kann zur verbindlichen Durchsetzung der Forderung ein gerichtliches Verfahren erforderlich sein.

Wie kann Collectia helfen?

Viele Unternehmen – vom Handwerksbetrieb bis zum Konzern – kennen das Problem: Offene Rechnungen belasten Liquidität, binden Ressourcen und gefährden Geschäftsbeziehungen.

Collectia ist Ihr erfahrener Partner für professionelles Forderungsmanagement – vom ersten Mahnschreiben bis zur Vollstreckung.

Unser Leistungsversprechen:

  • Volldigitales Kundenportal mit Echtzeit-Übersicht
  • Diverse Schnittstellen zu ERP- und Buchhaltungssystemen
  • Erfahrene Inkassosachbearbeiter
  • Faire Kostenmodelle – ohne versteckte Gebühren
  • Branchenübergreifende Erfahrung – von E-Commerce bis Versorger

Wir passen uns an Ihre Prozesse an – nicht umgekehrt. Ob Sie wenige Einzelfälle oder Tausende von Forderungen im Jahr haben: Wir sorgen für strukturierte Abläufe, schnelle Ergebnisse und einen respektvollen Umgang mit Ihren Kunden.

Können Sie auch kleine Beträge einziehen?

Ja. Collectia hat keine Mindestbetragsgrenze. Wir bearbeiten Forderungen ab wenigen Euro genauso professionell wie Großforderungen – besonders bei wiederkehrenden Kleinbeträgen zahlt sich automatisiertes Inkasso aus.

Kaufen Sie offene Forderungen auf?

Nein. Collectia ist kein Factoring- oder Forderungsankaufsunternehmen. Wir übernehmen ausschließlich das Forderungsmanagement in Ihrem Namen.
So behalten Sie die volle Kontrolle – und profitieren gleichzeitig von unserer Erfahrung und Infrastruktur.

Für Forderungsverkauf verweisen wir bei Bedarf an spezialisierte Anbieter, z. B. im Bereich Factoring oder Portfoliotransaktionen.

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Risikomanagement  leicht gemacht mit Qatchr

Beurteilen Sie die Zahlungs­fähigkeit Ihrer Kunden! Qatchr ist speziell zugeschnitten auf die Anforderungen und Wünsche von kleinen und mittleren Unternehmen. Erhalten Sie Informationen mehrerer Dienstleister auf einen Blick. Rechnung? Oder doch besser Vorkasse? Mit unserer Bonitätsabfrage erfahren Sie in Höchstgeschwin­digkeit, wie es um die Kaufkraft Ihres Kunden steht.

Unser Baukasten für Ihre Inkasso-Lösung

Bonitätsprüfung

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Beurteilen Sie die Zahlungs­fähigkeit Ihrer Kunden in null Komma fix! Erhalten Sie Informationen mehrerer Dienstleister auf einen Blick.

Rechnungsservice

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Erstellen und versenden Sie Ihre Rechnungen effizient und automatisiert. Digital oder per Post – auf Wunsch inklusive Mahnwesen und Inkasso in einer integrierten Lösung.

Zahlungserinnerungen

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Wir verschicken Mahnungen in Ihrem persönlichen Design – ganz auf Ihre Bedürfnisse abgestimmt.

Vorgerichtliches Inkasso

Vorgerichtliches Inkasso

Wir erinnern Ihren Schuldner an seine unbezahlte Rechnung bei Ihnen und informieren ihn, dass wir Ihr Mandat übernommen haben.

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Gerichtliches Inkasso

Wir reichen den Mahnantrag direkt beim für Sie zuständigen Mahngericht ein, wo Ihr Antrag von einem Rechtspfleger bearbeitet wird.

Outbound

Wir führen persönliche Anrufe beim Schuldner durch, um eine Zahlungsvereinbarung zu treffen.

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Schuldnerportal

Über MeinCollectia können Ihre Schuldner ihre offenen Forderungen einsehen und begleichen.

Zwangsvollstreckungen

Kontinuierliche Schuldnerüberwachung ist die Grundvoraussetzung für Erfolge in der Zwangsvollstreckung, Sie wissen damit immer, wie es um die Vermögensverhältnisse Ihres Schuldners bestellt ist.

Ratenzahlungen Collectia

Ratenzahlungen

Wenn der Schuldner den gesamten Betrag nicht auf einmal zahlen kann, können wir anbieten, eine Ratenzahlungsvereinbarung einzurichten.

Auslandsinkasso

Auslandsinkasso

Wir helfen Ihnen, Ihre Forderungen zu realisieren, auch wenn Ihr Kunde im Ausland lebt.

Was ist Inkasso?

Ganz grundsätzlich geht es im Inkasso darum, offene Forderungen zu realisieren. Wenn also ein Kunde seine Rechnung nicht begleicht, Mitglieder in einem Verein oder im Fitnessstudio ihre Monatsbeiträge nicht bezahlen oder private Darlehen nicht zurückbezahlt werden, engagieren wir uns für unsere Mandanten, damit Sie zu Ihrem Geld kommen. Die unterschiedlichen Maßnahmen, die wir im Inkasso durchführen, bauen aufeinander auf und gliedern sich in verschiedene Tätigkeiten. Angefangen bei der ersten Inkassomahnung über die Durchführung des gerichtlichen Mahnverfahrens bis hin zur Titelüberwachung bieten wir unseren Mandanten den kompletten Service, wenn es darum geht, offene Posten zurückzuholen.

Alle Zahlen auf einen Blick

Unser Mandantenportal bietet einen vollständigen Überblick über Ihre Fälle. Dort können Sie unter anderem den Verlauf Ihrer Fälle einsehen, Zahlungen melden und einen zusammengefassten Überblick über den Fortschritt erhalten. Ein ausführliches Reporting Ihres Forderungsmanagement war nie einfacher!

Inkasso-Ablauf

Wir sind in allen Stadien des Inkassos zu Hause und stehen über die gesamte Dauer einer Forderungsangelegenheit an Ihrer Seite. In welche Teilabschnitte sich die Realisierung Ihres zahlungsgestörten Falles gliedert bzw. gliedern kann, zeigen wir Ihnen gern.

Außerdem informieren wir Sie, welche einzelnen Maßnahmen Sie in welcher Phase der Inkassobearbeitung von uns erwarten können, und wir zeigen, wo, wann und warum wir Ihre Hilfe brauchen können. Beispielsweise, wenn es darum geht, detaillierte Schuldnerdaten zu bekommen, um Ihre offenen Posten mit maximaler Effizienz zu verfolgen. Oder im Zusammenhang mit der Einleitung des gerichtlichen Mahnverfahrens, der Zwangsvollstreckung und der Überwachung Ihrer Titel.

Inkasso ist für uns eine Partnerschaft, in der wir gern für Sie aktiv sind. Mit der Übergabe an uns gehen Sie keinerlei finanzielles Risiko ein.. Alle Schritte, die Sie in der Bearbeitung Geld kosten könnten, sprechen wir selbstverständlich vorher mit Ihnen ab.

Wir freuen uns schon jetzt auf die Zusammenarbeit!


Vorgerichtliches Inkasso

Vorgerichtliches Inkasso

Verleihen Sie Ihren Forderungen Nachdruck. Ihr Schuldner ignoriert Ihre Unternehmensmahnungen und ist trotz mehrfacher Erinnerung zahlungsunwillig? Unser Inkassoservice führt oft schon außergerichtlich zur erfolgreichen Realisierung offener Forderungen.

Indem Sie uns die komplette Durchführung des außergerichtlichen Inkassos übertragen, sparen Sie nicht nur Zeit, sondern verleihen Ihrer berechtigten Forderung auch Brisanz. Oft genügt allein ein Mahnschreiben auf dem Briefpapier eines renommierten Inkassodienstleisters, um die Ernsthaftigkeit Ihres Forderungsanspruches zu untermauern. Erfahrungsgemäß wird das Gros der offenen Forderungen schon nach der ersten oder zweiten Inkassomahnung beglichen.

Erste
Inkassomahnung

Unsere 1. Mahnung verschicken wir noch am selben Tag, an dem Sie uns Ihren Fall übergeben. Damit liegt das erste Schreiben Ihrem Schuldner bereits wenige Tage, nachdem Sie uns Ihren offenen Posten zur Bearbeitung übergeben haben, vor.

Das sorgt für einen straffen Ablauf von Beginn an, ohne unnötige Zeitverluste. Die erste Mahnung ist häufig der notwendige Weckruf, den es in einer Forderungsangelegenheit braucht.

Zweite
Inkassomahnung

14 Tage, nachdem wir unsere erste Mahnung verschickt haben, bekommt Ihr Schuldner Mahnung Nummer 2. Selbstverständlich nur, wenn auf die erste Mahnung noch keine Reaktion erfolgt ist.

Unser zweites Mahnschreiben unterstreicht die Ernsthaftigkeit der Forderungssache und führt regelmäßig zum vorgerichtlichen Realisierungserfolg.

Telefonisches
Mediativinkasso

Reagiert Ihr Schuldner auch auf unser zweites Mahnschreiben nicht und haben wir eine Telefonnummer, engagieren wir uns im professionellen Telefoninkasso. Im direkten Gespräch lassen sich Rückfragen klären und vor allem geeignete Lösungen finden, um die Angelegenheit aus der Welt zu schaffen.

Telefoninkasso ist der Dreh- und Angelpunkt, wenn es darum geht, dem mediativen Ansatz im Forderungsmanagement Rechnung zu tragen.


Gerichtliches Mahnverfahren - Collectia GmbH

Gerichtliches Mahnverfahren

Wir übernehmen für Sie die Durchführung des gerichtlichen Mahnverfahrens und stellen den Mahnantrag beim zuständigen Mahngericht. Die Zustellung eines Mahnbescheids kann die Verjährung gemäß § 204 BGB hemmen. Wird der Antrag rechtzeitig gestellt und erfolgt die Zustellung demnächst, kann die Wirkung nach § 167 ZPO bereits auf den Eingang des Antrags zurückwirken.

Das gerichtliche Mahnverfahren kann außerdem der erste Schritt auf dem Weg zu einem Vollstreckungstitel sein. Für rechtskräftig festgestellte Ansprüche gilt grundsätzlich eine Verjährungsfrist von 30 Jahren.

Antrag auf
Mahnbescheid

Mit dem Antrag auf Mahnbescheid beim zuständigen Mahngericht leiten wir das gerichtliche Mahnverfahren ein. Wird der Mahnbescheid erlassen, wird er dem Schuldner amtlich zugestellt.

Die Zustellung des Mahnbescheids kann die Verjährung gemäß § 204 BGB hemmen. Wird der Antrag rechtzeitig gestellt und erfolgt die Zustellung demnächst, kann die hemmende Wirkung nach § 167 ZPO bereits auf den Eingang des Antrags zurückwirken. Gleichzeitig ist der Mahnbescheid der erste Schritt auf dem Weg zu einem Vollstreckungstitel, sofern das Verfahren entsprechend fortgeführt wird.

Antrag auf
Vollstreckungsbescheid

Der zweite Schritt im gerichtlichen Mahnverfahren ist der Antrag auf Vollstreckungsbescheid sowie dessen Zustellung an den Schuldner. Der Vollstreckungsbescheid ist ein Vollstreckungstitel und steht einem für vorläufig vollstreckbar erklärten Versäumnisurteil gleich.

Gegen den Vollstreckungsbescheid kann der Schuldner Einspruch einlegen. Wird der damit festgestellte Anspruch rechtskräftig, gilt grundsätzlich die 30-jährige Verjährungsfrist. Auf Grundlage des Vollstreckungsbescheids können Maßnahmen der Zwangsvollstreckung eingeleitet werden.


Zwangsvollstreckung - Collectia GmbH

Zwangsvollstreckung

In der Zwangsvollstreckung kümmern wir uns um die Durchsetzung Ihrer titulierten Forderungen. Je nach Fall kommen unterschiedliche Maßnahmen infrage, beispielsweise die Beauftragung eines Gerichtsvollziehers oder die Pfändung von Forderungen und anderen Vermögenswerten. Maßnahmen können sich direkt gegen den Schuldner oder gegen Drittschuldner richten – etwa gegen eine Bank oder einen Arbeitgeber bei einer Konto- oder Lohnpfändung.

Wir kümmern uns darum, dass die erforderlichen Anträge, Aufträge und Nachweise vollständig und fristgerecht an die zuständigen Stellen übermittelt werden. Auch im weiteren Verlauf begleiten wir die Vollstreckungsmaßnahmen und koordinieren die notwendigen Schritte mit Gerichtsvollziehern, Gerichten und weiteren beteiligten Stellen.

Optionen in der
Zwangsvollstreckung

Anders als im vorgerichtlichen Inkasso und im gerichtlichen Mahnverfahren geht es in der Zwangsvollstreckung weniger um die Einhaltung einer genauen Reihenfolge, sondern vielmehr darum, die rechtsstaatlichen Möglichkeiten sinnvoll und richtig zu nutzen. Um hier verlässlich entscheiden zu können, braucht es den Blick für die Lebensumstände des Schuldners. Dann kann die sinnvollste Maßnahme gewählt und beauftragt werden. Kurz: In der Zwangsvollstreckung ist taktisches Vorgehen gefragt.

Profitieren Sie von unserer Erfahrung und setzen Sie auf unsere Profis in Sachen Zwangsvollstreckung. Wichtigste Maßnahmen sind folgende:

  • Pfändungs- und Überweisungsbeschluss (PfÜB)
  • Pfändungsauftrag an den Gerichtsvollzieher
  • Auftrag an den Gerichtsvollzieher zur Abnahme der Vermögensauskunft
  • Antrag auf Erlass eines Haftbefehls zur Erzwingung der Vermögensauskunft, sofern die gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen

Titelüberwachung DE

Titelüberwachung

Unsere Titelüberwachung ist auf Langfristigkeit ausgerichtet. In diesem Unternehmensbereich geht es darum, Ihre Titel professionell zu bearbeiten und kontinuierlich für die Realisierung Ihrer abgesicherten Forderungen zu kämpfen. Bei vielen rechtskräftig festgestellten Ansprüchen gilt grundsätzlich eine 30-jährige Verjährungsfrist. In der Titelüberwachung prüfen wir langfristig die wirtschaftlichen Verhältnisse des Schuldners, damit mögliche Realisierungschancen erkannt und geeignete Maßnahmen rechtzeitig geprüft werden können.

Geben Sie Ihre Forderungen nicht auf, sondern setzen Sie lieber auf die langfristige Perspektive in der Titelüberwachung!